Die wichtigsten Infos und Tipps zu Call-by-Call

Die wichtigsten Infos und Tipps rund um Call-by-Call 

Obwohl bereits viele kostengünstige Flatrates nutzen, ist das sogenannte Call-by-Call nach wie vor beliebt. Durch die Vorwahl eines Call-by-Call-Anbieters kann nämlich mitunter preiswerter telefoniert werden als mit dem Telefonnetzanbieter, bei dem der Telefonanschluss besteht.

In der Vergangenheit gab es jedoch immer wieder auch schwarze Schafe, die das Call-by-Call-Verfahren für fragwürdige Geschäftspraktiken genutzt haben.

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Während einige Anbieter beispielsweise unbemerkt die Verbindungsentgelte erhöhten, arbeiteten andere mit teuren Rufnummern, die sich nur durch eine Ziffer von bekannten Sparvorwahlen unterschieden. Wer per Call-by-Call telefoniert hatte und dabei in eine Kostenfalle getappt war, bemerkte dies bislang erst, wenn eine überraschend hohe Telefonrechnung im Briefkasten lag.

Seit dem 01. August 2012 besteht diese Gefahr nun nicht mehr, denn Call-by-Call-Anbieter sind jetzt dazu verpflichtet, den Preis pro Minute oder Gesprächseinheit zu nennen. Dabei muss diese Ansage zum einen vor Gesprächsbeginn und zum anderen immer dann erfolgen, wenn sich die Gebühren im laufenden Gespräch ändern. Fehlt die Preisansage, muss der Call-by-Call-Nutzer das Telefonat nicht bezahlen.

Was nun aber genau Call-by-Call ist, wer es nutzen kann, wann es sich lohnt und worauf es zu achten gilt, erklärt die folgende Übersicht mit den wichtigsten Infos und Tipps rund um Call-by-Call: 

Was ist Call-by-Call genau?

Hinter dem Call-by-Call-Verfahren verbirgt sich die Möglichkeit, die Vorwahl eines anderen Telefonnetzanbieters zu nutzen, um dadurch kostengünstiger zu telefonieren. Aus diesem Grund wird auch von Sparvorwahlen gesprochen.

Dabei gibt es das Call-by-Call in zwei Varianten:

·         Für das offene oder freie Call-by-Call ist keine Anmeldung erforderlich, sondern der Nutzer muss lediglich eine Vorwahl vor der eigentlichen Rufnummer wählen. Diese Vorwahl ist die Kennzahl des Call-by-Call-Anbieters, besteht aus fünf oder sechs Ziffern und beginnt immer mit 010 oder 0100.

In dem Moment, in dem die Verbindung zustande kommt, schließt der Nutzer einen Vertrag mit dem jeweiligen Call-by-Call-Anbieter und sobald die Verbindung endet, ist auch der Vertrag beendet. Die Abrechnung erfolgt über die Telefonrechnung des Anbieters, bei dem der Telefonanschluss besteht, und die fälligen Beträge sind als Verbindungsentgelte anderer Anbieter aufgeführt. Sollte es hier Unstimmigkeiten geben, muss sich der Nutzer direkt an den entsprechenden Call-by-Call-Anbieter wenden. 

·         Beim geschlossenen Call-by-Call wird der Nutzer zunächst zu einer Servicehotline weitergeleitet, wenn er die Vorwahl des Call-by-Call-Anbieters zum ersten Mal wählt. Im Zuge der Anmeldung hinterlegt der Nutzer dann seinen Namen und seine Anschrift.

Die Anmeldung ist erforderlich, weil der Call-by-Call-Anbieter direkt mit dem Nutzer abrechnet, ihm also eine separate Rechnung schickt. Ein Vertrag kommt aber erst zustande, wenn der Nutzer über die Sparvorwahl telefoniert.   

Wer kann Call-by-Call nutzen und wann lohnt es sich?

Ob Call-by-Call genutzt werden kann, hängt grundsätzlich davon ab, bei welchem Betreiber der Telefonanschluss besteht. Es gibt einige Telefongesellschaften, bei denen die Auswahl an Call-by-Call-Anbietern eingeschränkt ist, bei anderen Telefongesellschaften ist die Nutzung von Call-by-Call-Angeboten vertraglich ausgeschlossen.Call-by-Call kann bei Gesprächen ins Orts- und Fernnetz, in die Mobilfunknetze und bei Auslandstelefonaten genutzt werden.

Welcher Anbieter dabei die günstigsten Tarife bietet, hängt davon ab, wann wohin angerufen wird. So ist es durchaus möglich, dass ein Call-by-Call-Anbieter zu einem bestimmten Zeitpunkt beim jeweiligen Ziel den kostengünstigsten Tarif anbietet, zu einem anderen Zeitpunkt oder bei einem anderen Ziel aber deutlich teurer ist als die Konkurrenz.

Zudem können sich die Preise recht schnell ändern, so dass heute ein anderer Anbieter preiswerter sein kann als der Anbieter, der gestern die billigsten Tarife hatte. Ratsam ist daher, die Preise vor einem Anruf miteinander zu vergleichen.

Entsprechende Listen finden sich in Tageszeitungen, in Online-Vergleichsportalen und auf den Internetseiten der Anbieter. Auf der Webseite der Bundesnetzagentur ist zudem eine Datenbank mit allen Netzbetreibern und deren Vorwahlen hinterlegt.

Per Call-by-Call zu telefonieren, kann sich insbesondere für diejenigen lohnen, die keine Flatrate haben. Aber auch bei einer bestehenden Flatrate für das deutsche Festnetz bietet Call-by-Call Sparmöglichkeiten bei Auslandstelefonaten und Gesprächen in die Mobilfunknetze. Service-Rufnummern mit Vorwahlen wie 0137, 0180, 0700 oder 0900 sind vom Call-by-Call jedoch ausgeschlossen.

Wichtig ist zudem, darauf zu achten, dass die Vorwahl tatsächlich richtig getippt wird. Oft sind die Vorwahlnummern nämlich ähnlich und so kann es schnell passieren, dass der Nutzer versehentlich bei einem falschen Call-by-Call-Anbieter landet. 

Was hat es mit der Preisansagepflicht auf sich?

Seit dem 01. August 2012 müssen Call-by-Call-Anbieter den Preis, der für eine Minute oder eine Abrechnungseinheit fällig wird, ansagen. Dabei gibt der Gesetzgeber vor, dass diese Ansage zum einen erfolgen muss, bevor das kostenpflichtige Telefonat beginnt. Zum anderen muss angesagt werden, wenn sich der Preis während des laufenden Gesprächs verändert. Die Preisansage muss jeweils drei Sekunden, bevor der genannte Tarif beginnt, abgeschlossen sein.

In diesen drei Sekunden, die zwischen der Preisansage und dem Start des Gebührenzählers liegen, hat der Nutzer die Möglichkeit, aufzulegen, ohne dass ihm Kosten entstehen. Sagt der Call-by-Call-Anbieter den Preis nicht oder falsch an, kann der Nutzer die Zahlung der Entgelte für dieses Gespräch verweigern.

Tauchen Unstimmigkeiten in der Telefonrechnung auf, beispielsweise weil das Gespräch nicht wie in der Preisansage angekündigt berechnet wurde, kann sich der Nutzer an den Call-by-Call-Anbieter wenden und den Rechnungsposten beanstanden. In diesem Fall muss der Anbieter dann nachweisen, dass die Ansage des Vorwahlpreises erfolgte und richtig war.

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