Links auf andere Webseiten – worauf es zu achten gilt

Links auf andere Webseiten – worauf es zu achten gilt

Das Internet hat sich innerhalb recht kurzer Zeit zu einem Medium entwickelt, das praktisch nicht mehr wegzudenken ist. In der riesigen Datenbank sind Informationen und Daten aus aller Welt hinterlegt, die rund um die Uhr abgerufen und für verschiedene Anwendungen genutzt werden können.

Links auf andere Webseiten - worauf es zu achten gilt

Dabei gibt es Homepages, die von Unternehmen, Ämtern und Behörden betrieben werden, und auch Internetseiten von Privatpersonen. Gemeinsam ist den Internetauftritten, dass sie vielfach externe Links enthalten.

Links sind Verknüpfungen zu Internetseiten von Dritten, vom Prinzip her vergleichbar mit Fußnoten in der Literatur. Aber auch wenn Links ein typisches Element im Internet sind, gelten bestimmte Regeln im Zusammenhang mit den Querverweisen.

Worauf es zu achten gilt, wenn Links auf andere Webseiten gesetzt werden, fasst die folgende Übersicht zusammen:

Links auf andere Webseiten – wann sie zulässig sind

Aus rechtlicher Sicht ist es prinzipiell unbedenklich, wenn ein Webseitenbetreiber Links auf die Internetauftritte von anderen setzt. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn sich nach einem Klick auf den Link die Startseite des fremden Internetauftritts öffnet.

Grundsätzlich gilt nämlich, dass jemand, der allgemein zugängliche Internetseiten betreibt, damit rechnen muss, dass per Link auf sein Webangebot verwiesen wird.

Da die Rechtsprechung davon ausgeht, dass sein Einverständnis zu einfachen Verweisen unterstellt werden kann, ist es nicht notwendig, eine gesonderte Erlaubnis einzuholen. Ähnliches gilt für die sogenannten Deep-Links.

Deep-Links sind Verknüpfungen, die auf eine Unterseite innerhalb des Webangebots eines Dritten verweisen. Klickt der User auf einen Deep-Link, öffnet sich also nicht die Startseite, sondern eine bestimmte Unterseite des Webangebots. Auch Deep-Links gelten in aller Regel als zulässig.

Etwas problematischer ist die Beurteilung, wenn es um das Framing oder das Inline-Linking geht. Bei solchen Links bettet der Webseitenbetreiber fremde Inhalte in seinen eigenen Internetauftritt ein, ohne dass die ursprüngliche Internetadresse sichtbar wird.

Der User kann die Herkunft des fremden Webangebots also nicht eindeutig erkennen. Ob diese Art von Links zulässig ist, wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet und im Einzelfall entschieden.

Grundsätzlich kann sich der Webseitenbetreiber, dessen Internetauftritt mit einer anderen Seite verknüpft wurde, wehren, wenn sich ein Dritter seine Inhalte mehr oder weniger zu eigen macht.

Denkbar ist in diesem Fall beispielsweise eine Verletzung der Urheberrechte. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es deshalb ratsam, nur solche Links auf fremde Webseiten zu setzen, bei denen sich durch einen Klick darauf ein neues Browserfenster, das klar als fremdes Angebot erkennbar ist, öffnet.

Links auf andere Webseiten - worauf es zu achten gilt (7)

Links auf andere Webseiten – was für die Haftung gilt

Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit Links ist die Frage nach der Haftung für die Inhalte des fremden Internetauftritts. Vor allem, wenn Links auf Seiten mit rechtswidrigen oder strafbaren Inhalten gesetzt werden, kann es durchaus problematisch werden.

Die Rechtslage hierzu ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Generell geht die Rechtsprechung davon aus, dass jemand für die Informationen, die er selbst im Internet veröffentlicht, in vollem Umfang verantwortlich ist, während er für fremde Informationen keine Verantwortung trägt.

Allerdings gibt es hierbei eine Ausnahme. Macht sich ein Webseitenbetreiber durch die Art der Verlinkung oder die Art der Darstellung fremde Inhalte zu eigen oder setzt er Links auf Seiten mit offensichtlich illegalen Inhalten, muss er damit rechnen, dass er auch für die fremden Inhalte zur Verantwortung gezogen wird.

Um sich zu schützen, kann der Webseitenbetreiber einen sogenannten Disclaimer im Rahmen seines Webangebots veröffentlichen.

In diesem Disclaimer kann er erklären, dass er sich von den Inhalten der fremden Seiten distanziert. Der Disclaimer kann also beispielsweise „Dieser Internetauftritt enthält Links, die zu externen Webseiten führen. Ich habe keinen Einfluss auf die inhaltliche und die optische Gestaltung dieser Seiten.

Es handelt es ausdrücklich um fremde Webangebote, deren Inhalte ich mir nicht zu eigen mache.“ lauten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine solche Erklärung nicht und der Disclaimer schließt die Haftung für fremde Inhalte auch nicht aus.

Trotzdem ist ein Disclaimer sinnvoll, denn im Ernstfall kann ihn ein Gericht als Indiz dafür werten, dass sich der Webseitenbetreiber nicht mit den Fremdinhalten identifiziert.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  KI-basierte Code-Sicherheit: Wie KI-Systeme unser digitales Leben sicherer machen

Links auf andere Webseiten - worauf es zu achten gilt (1)

Links auf andere Webseiten – die Kontrollpflichten

Eine Internetseite kann sich jederzeit ändern, beispielsweise indem neue Texte hinzugefügt, Dateien umbenannt oder verschoben und Inhalte gelöscht werden. Daraus ergibt sich die Frage, ob ein Webseitenbetreiber auch dann für Fremdinhalte haftbar gemacht werden kann, wenn er selbst diese Inhalte gar nicht kennt.

Außerdem stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der Webseitenbetreiber dazu verpflichtet ist, die Seiten, auf die er Links gesetzt hat, regelmäßig zu kontrollieren. Aus rechtlicher Sicht gibt es dazu noch keine abschließende Klärung.

In den meisten Fällen entschieden die Gerichte bisher, dass ein Webseitenbetreiber nicht für Fremdinhalte haftet, wenn er nichts von illegalen Inhalten wusste und den Link sofort entfernt hat, sobald er von den rechtswidrigen Inhalten Kenntnis erlangte.

Dennoch bleibt jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung, die die individuellen Umstände berücksichtigt. Ratsam ist daher, die gesetzten Links regelmäßig zu kontrollieren.

Sollten sich die Inhalte auf den verknüpften Seiten in einer fragwürdigen Form verändert haben, sollten diese Verweise umgehend gelöscht werden, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Aber auch die sogenannten toten Links, das sind Verweise auf nicht mehr vorhandene Inhalte, sollten entfernt werden. Solche Links sind zwar aus rechtlicher Sicht unbedenklich, dafür aber für den User ärgerlich.

Links auf andere Webseiten - worauf es zu achten gilt (4)

Externe Links richtig setzen – praxisnah, KI-tauglich und rechtssensibel

1) Link-Typen richtig einsetzen: nofollow, sponsored, ugc

Worum geht’s? Nicht jeder externe Link ist gleich. Mit rel-Attributen steuerst du Signalwirkung und Verantwortung.

  • rel=“sponsored“ für bezahlte Verweise: Ads, Partnerprogramme, Affiliate-Links.
  • rel=“ugc“ für User-Generated Content: Kommentare, Foren, Gästebücher.
  • rel=“nofollow“ wenn du keine Empfehlung aussprechen willst (unverifizierte Quelle, riskantes Umfeld).
  • Kombinationen sind erlaubt, z. B. rel=“sponsored nofollow“.

Warum wichtig? People-first-Qualität und klare Signale helfen sowohl klassischen als auch generativen Systemen, deine Seite richtig einzuordnen.

Praxis-Snippet (Affiliate-Link):

<a href=“https://example.com/partner?utm_source=site“ rel=“sponsored nofollow“>Tool-Name – Jahreslizenz</a>

2) Werbung & Affiliate transparent kennzeichnen

Transparenz schafft Vertrauen. Trenne redaktionelle Inhalte und Werbung optisch und sprachlich eindeutig. Setze bei entgeltlichen Verlinkungen das passende rel (s. o.) und kennzeichne im Text kurz, warum der Link gesetzt wird (z. B. „bezahlte Partnerschaft“, „Affiliate-Link“).

People-first heißt: Nutzer verstehen auf einen Blick Zweck und Natur des Links. Das stärkt E-E-A-T-Signale und reduziert rechtliche Risiken.

3) Ankertexte & Kontext: So werden Links zitier- und verstehbar

Ziel: Jeder Link soll alleinstehend Sinn ergeben und semantisch zum Absatz passen. Vermeide generische Anker wie „hier“, „mehr“. Nutze sprechende, thematische Anker („Leitfaden Deep-Links und Framing“) und gib 1–2 erklärende Sätze drumherum.

  • Gut: „Ausführliche Erläuterung zu Deep-Links und Framing im Webrecht (mit Fallbeispielen).“
  • Schwach: „Mehr Infos hier.“

Google AI-Mode „fächert“ Suchanfragen in Unterfragen auf (Query Fan-Out). Saubere, eigenständige Absätze mit klarer Kernaussage erhöhen die Chance, genau diese Passage als Quelle zu zitieren.

Links auf andere Webseiten - worauf es zu achten gilt (2)

4) Outbound-Links als Qualitäts- & Autoritätssignal

Qualität verlinkt Qualität. Setze bevorzugt Links zu autoritativen, aktuellen, themenrelevanten Quellen (Fachportale, Originalgesetze, Primärstudien). Das unterstützt deine Topical Authority und verbessert die „Zitierbarkeit“ in KI-Antworten.

Mini-Check:

  • Passt die Zielseite inhaltlich tief zum Absatz?
  • Ist die Quelle vertrauenswürdig (Original, renommierte Institution)?
  • Ergänzt der Link konkreten Nutzwert (Definition, Studie, Beispiel)?

5) Strukturiert verlinken: Quellenblöcke & Markup

  • Quellenblöcke am Ende eines Abschnitts: „Weiterführende Quellen“ mit 2–4 kuratierten Links.
  • Strukturierte Daten: In Artikeln kannst du Quellen als Referenzen auszeichnen (z. B. citation in Article). Das erleichtert Zuordnung und Chunk-Extraktion in Generative Engines – natürlich weiter people-first formulieren.

6) Governance: Deine Outbound-Link-Policy

Definiere klare Regeln, wer Links setzen darf, nach welchen Kriterien, und wie geprüft wird.

Policy-Bausteine (kurz & knackig):

  • Zulässige Ziele: Offizielle Stellen, Primärquellen, Fachmedien.
  • Unzulässige Ziele: Offensichtlich rechtswidrige Inhalte, irreführende Seiten, „Doorways“.
  • Kennzeichnung: Wann sponsored/ugc/nofollow.
  • Anker-Standards: Sprechend, faktennah, ohne Clickbait.
  • Review & Monitoring: Frequenz, Verantwortliche, Tools; wie bei Hinweisen reagiert wird.

Warum so formal? Klare Prozesse sind ein Qualitätsmerkmal – online wie im Rater-Modell (E-E-A-T/Seitenqualität).

Links auf andere Webseiten - worauf es zu achten gilt (3)

7) Monitoring & Hygiene: Tote Links, Redirects, Themenänderungen

Regelmäßig prüfen (z. B. quartalsweise oder bei Relaunches):

  • HTTP-Status (404, 410, 5xx), Redirect-Ketten (>1 vermeiden).
  • Inhaltsdrift: Zielseite hat Thema gewechselt? Link entfernen/ersetzen.
  • Tracking-Parameter: UTM nur, wenn notwendig und DSG-konform eingebunden.
  • Metriken: Anteil toter Links, Median-Redirect-Tiefe, Zeit bis Fix.

Tipp für Teams: Führe ein Outbound-Link-Register (URL, Kontext, Typ, Verantwortlich, Prüftermin). Das erleichtert schnelle Korrekturen.

Links auf andere Webseiten - worauf es zu achten gilt (5)

8) UX, Sicherheit & Barrierefreiheit

  • Neues Tab? Wenn externe Seite in neuem Tab öffnet: target=“_blank“ immer mit rel=“noopener noreferrer“ kombinieren.
  • Barrierefreiheit: Links sind unterstrichen/erkennbar, Fokus-zustände sichtbar; Ankertexte beschreiben das Ziel.
  • Ladezeit & Privatsphäre: Extern eingebettete Inhalte (z. B. Widgets) nur, wenn Mehrwert klar ist; sonst framen vermeiden – du hast es oben rechtlich schon vorsichtig adressiert.
Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Kostenfalle: Gemieteten Router gut aufheben!

9) KI- und Google-AI-Mode-Best Practices für verlinkte Absätze

So formulierst du Link-Absätze, die häufiger zitiert werden:

  1. Eine Kernfrage pro Absatz beantworten – ohne Querverweise wie „siehe oben“.
  2. Explizite Entitäten nennen (Gesetzestitel, Institution, Produktkategorie), statt vager Pronomen. (Hilft der Entitätserkennung.)
  3. Kurze „Warum-Sätze“ vor den Links: „Darum ist diese Quelle relevant …“ (Mehrwert statt bloßer Liste).
  4. Max. 2–4 Quellen pro Block – Qualität vor Menge, das passt zum People-first-Ansatz.
  5. Formatierung: Klarer Zwischen-Header „Weiterführende Quellen“; Absätze 3–5 Sätze – ideal für Chunking in LLMs.

10) Rechtlicher Hinweis (Disclaimer) – präziser und wirksamer

Dein Beispiel-Disclaimer ist gut. Schärfe ihn leicht, ohne falsche Sicherheit zu suggerieren:

Hinweis zu externen Links: Diese Seite enthält Verweise zu externen Angeboten. Für Inhalte und Verfügbarkeit der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Externe Links sind als solche gekennzeichnet; entgeltliche Verweise sind entsprechend markiert und technisch mit geeigneten rel-Attributen umgesetzt. Bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten werden entsprechende Links umgehend entfernt.

Wichtig: Ein Disclaimer ersetzt keine Prüfung – er dokumentiert Haltung und Prozess. (Menschen- und Qualitätsfokus zahlt auf die Helpful-Content-Kriterien ein.)

Kompakte Checkliste vor dem Setzen eines externen Links

  • Passt die Quelle fachlich & aktuell? (Primär statt Zweitquelle, klare Autorenschaft)
  • Transparenz hergestellt? (Werbung/Affiliate gekennzeichnet; richtiges rel)
  • Anker & Absatz eigenständig verständlich? (Zitierbar im AI-Mode)
  • Sicherheit/UX korrekt? (noopener, Barrierefreiheit)
  • Im Link-Register dokumentiert? (Kontext, Prüftermin)

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Thema: Links auf andere Webseiten – worauf es zu achten gilt

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


it datenbanken99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Gerd Tauber - Programmierer, Samuel Wilders IT- Experte und Markus Berthold Inhaber einer Medienagentur, Ferya Gülcan Inhaberin Onlinemedien-Agentur, Christian Gülcan Inhaber Artdefects Media Verlag, schreiben hier Wissenswertes zum Thema IT, Internet, Hardware, Programmierung, Social-Media, Software und IT-Jobs.

Kommentar verfassen