Die wichtigsten Infos zu Kundenkarten

Die wichtigsten Infos zu Kundenkarten  

Mittlerweile arbeiten recht viele Unternehmen mit Kundenkarten. Für die Unternehmen dienen die Kundenkarten als Werbemittel, als Instrument für die Kundenbindung und als effektive Methode, um Daten und Informationen über Kunden sowie deren Kaufverhalten zu sammeln.

Der Kunde wiederum kann durch die Kundenkarten von Preisnachlässen und Bonusleistungen profitieren. Aber der Einsatz von Rabatt- und Bonuskarten kann auch Schattenseiten haben.

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So sind beispielsweise nicht selten schon die Antragsformulare so gestaltet, dass sie den Kunden dazu verleiten, mehr persönliche Informationen preiszugeben, als eigentlich notwendig wäre. Nun wird sich so mancher aber vielleicht fragen, welches Prinzip eigentlich genau hinter den Kundenkarten steckt und welche gesammelten Daten in welcher Form überhaupt verwertet werden dürfen.

Hier daher die wichtigsten Infos zu Kundenkarten in der Übersicht:   

Welches Prinzip steckt hinter Kundenkarten?

Wie Umfragen ergeben haben, verfügt mittlerweile jeder zweite Verbraucher über mindestens eine Kundenkarte, um auf diese Weise von Preisnachlässen, Vergünstigungen, Zugaben und anderen Bonusleistungen zu profitieren. Obwohl es unterschiedliche Varianten gibt, basieren alle Kundenkarten auf einem ähnlichen, grundlegenden Prinzip.

Durch seinen Kauf wird dem Kunden eine bestimmte Anzahl an Punkten auf seinem Punktekonto gutgeschrieben, wobei sich die Anzahl der Punkte aus dem Umsatz ergibt. Die gesammelten Punkte entsprechen meist einem Rabatt zwischen einem halben und drei Prozent und können später in Form von Sach- oder Geldprämien eingelöst werden. Teilweise muss aber erst eine bestimmte Anzahl an Punkten angesammelt worden sein, damit eine Einlösung möglich ist. Zudem sind die Punkte mitunter an bestimmte Fristen gebunden und verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines festgelegten Zeitraumes genutzt werden.

Wie viele Punkte der Kunde erhält und welchen Gegenwert ein Punkt hat, steht jeweils in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die meisten Kundenkarten sind kostenfrei, nur für Kundenkarten mit Bezahlfunktion werden teilweise Gebühren erhoben. Insgesamt haben sich zwei Varianten von Kundenkarten etabliert. So gibt es zum einen Kundenkarten, die nur von einem Unternehmen herausgegeben werden und auch nur bei diesem einen Unternehmen genutzt werden können.

Zum anderen existieren Kartensysteme, an denen sich mehrere Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen beteiligen. Die Teilnahme an dem Bonusprogramm basiert in diesem Fall auf einem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Betreiber des Kartensystems, wobei der Kunde seine Kundenkarte bei allen beteiligten Unternehmen einsetzen kann.    

Wie wirken sich Kundenkarten auf das Kaufverhalten aus?

Vielen Verbrauchern ist es nicht unbedingt bewusst, aber sie lassen sich in ihrem Kaufverhalten durchaus von einer Kundenkarte beeinflussen. So beachten viele die Angebote von Mitbewerbern deutlich weniger oder kaum noch, sondern kaufen hauptsächlich bei einem am Bonusprogramm beteiligten Unternehmen ein. Dadurch beabsichtigen sie, ihr Punktekonto konstant aufzufüllen, um sich möglichst bald die gewünschte Prämie sichern zu können oder auch, um nicht Gefahr zu laufen, dass die bereits angesammelten Punkte verfallen könnten.

Ein weiterer Minuspunkt ist, dass es in vielen Fällen nur bedingt möglich ist, Preisvergleiche zwischen Konkurrenzangeboten und Produkten in Kombination mit Rabatten oder Sachgeschenken anzustellen oder den tatsächlichen Wert von Prämien zu ermitteln. Eine weitere Auswirkung zeigt sich in der Form, dass viele Kundenkartenbesitzer nicht nach zusätzlichen Preisnachlässen fragen oder versuchen, attraktivere Preise bei teuren Gegenständen auszuhandeln.

Hintergrund hierfür ist, dass die Verbraucher letztlich davon ausgehen, allein schon durch die Kundenkarte günstiger einzukaufen, wobei auch viele Unternehmen bei Fragen nach weiteren Vergünstigungen auf die gewährten Kundenkarten-Rabatte verweisen. Nennenswerte Preisnachlässe ergeben sich bei Kundenkarten aber in aller Regel erst in Kombination mit Sonderaktionen, beispielsweise in Form von Rabatt-Gutscheinen oder Sonderpunkten bei Käufen und Vertragsabschlüssen.

Andererseits sollten sich Verbraucher, die keine Kundenkarte benutzen, darüber im Klaren sein, dass sie minimal höhere Preise bezahlen, wenn sie bei Unternehmen einkaufen, die sich an einem Kartensystem beteiligen. Dies liegt daran, dass die, wenn auch mageren, Preisnachlässe für die Kartennutzer von den Kunden mitfinanziert werden, die ohne Kundenkarte einkaufen.  

Welche Daten werden bei Kundenkarten gesammelt und wie werden sie verwertet?

Nutzt ein Kunde eine Kundenkarte, gibt er bereits im Rahmen des Kartenantrags bestimmte persönliche Daten an. Zusammen mit den Umsatzdaten, die bei jedem Einkauf gesammelt werden, lässt sich ein Nutzungs- und Kundenprofil erstellen. Je häufiger der Kunde seine Karte einsetzt, desto mehr Daten sind vorhanden und desto besser lässt sich das Konsumverhalten auswerten.

Allerdings dürfen nicht alle Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden in einer Datenbank erfasst und verwertet werden. Zu den Daten, die der Kartenbetreiber ohne gesonderte Einverständniserklärung zu Werbezwecken nutzen und auch weitergeben darf, gehören der Name, die Adresse und das Geburtsjahr. Eine Nutzung und Weitergabe dieser Daten ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Kunde ausdrücklich widersprochen hat.

Gleiches gilt für den Ort und den Zeitpunkt des Karteneinsatzes, die Preise der gekauften Waren oder Dienstleistungen sowie die Höhe der gewährten Rabatte oder die Anzahl der gutgeschriebenen Punkte. Alle anderen Daten dürfen nur dann zu Werbezwecken verwertet und weitergegeben werden, wenn der Kunde eine schriftliche Einwilligungserklärung unterschrieben hat. Zu diesen Daten gehören die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse, das vollständige Geburtsdatum, die genauen Bezeichnungen der Produkte, die der Kunde gekauft hat, sowie Angaben zum Familienstand, zum Beruf, zum Einkommen, zur Größe des Haushalts, zu Hobbys und andere Informationen, die häufig im Antragsformular abgefragt werden.

Möchte der Kartenbetreiber solche Daten nutzen, muss er den Kunden über die Verarbeitung und Weitergabe aufklären und seine schriftliche Einverständniserklärung einholen. Eine solche Einwilligung erfolgt aber immer auf freiwilliger Basis.

Der Kunde muss also auch dann an dem Bonusprogramm teilnehmen können, wenn er persönliche Daten nicht preisgeben oder für eine Nutzung freigeben möchte. Insgesamt ist hier allerdings etwas Vorsicht geboten, denn nicht selten sind die Erklärungen so in die Antragsformulare integriert und formuliert, dass dem Kunden gar nicht bewusst ist, wofür er welche Daten freigibt.  

Welche Rechte hat der Kunde?

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben darf der Betreiber des Kartensystems verschiedene Daten des Kunden abfragen. Gleichzeitig muss er den Kunden aber auch über dessen Rechte aufklären. Hierzu gehört, dass der Kunde wissen muss, dass die Angabe von persönlichen Daten und die Einwilligung zur Nutzung und Weitergabe dieser Daten auf freiwilliger Basis erfolgt.

Zudem muss der Kunde darüber informiert werden, welches Unternehmen welche Daten zu welchen Zwecken speichert und verarbeitet. Daneben muss der Kunde auf sein Auskunftsrecht und sein Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit zurückziehen oder Daten löschen lassen zu können, hingewiesen werden. Wird der Kunde nicht über seine Rechte informiert oder verwertet der Kartenbetreiber die Kundendaten ohne entsprechende Zustimmung oder trotz Widerspruch des Kunden, kann dieser die Löschung aller gespeicherten Daten fordern.

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