Neue Masche: gefälschte Inkassomails

Neue Masche: gefälschte Inkassomails

Es ist durchaus verständlich, dass ein Nutzer irritiert ist oder erschrickt, wenn folgendes Szenario passiert: Der Nutzer ruft wie gewohnt seine E-Mails ab. Unter seinen E-Mails entdeckt er eine Nachricht, die angeblich von einem Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt stammt. Darin wird er in einem recht barschen Ton dazu aufgefordert, die längst fällige Rechnung zu begleichen. Andernfalls werden ihm sehr unangenehme Folgen in Aussicht gestellt.

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Das Wichtigste in dieser Situation ist, ruhig zu bleiben! In vielen Fällen stammen solche E-Mails nämlich von Betrügern, die nur eine einzige Absicht verfolgen, nämlich verunsicherte Verbraucher abzuzocken.

Achtung: Gefälschte Inkassomails als neue Masche!

Auf den ersten Blick sind gefälschte Inkassomails gar nicht so einfach zu enttarnen. Die Betrüger haben nämlich dazugelernt und werden immer raffinierter. So wirken die Schreiben sehr seriös, mit einem professionell aussehenden Briefkopf und einer wohlklingenden E-Mail-Adresse.

Auch die Kontaktdaten des Empfängers stimmen, der Name ist richtig geschrieben, der Empfänger wird direkt angesprochen und Rechtschreib- oder Grammatikfehler sind nicht vorhanden. Als Absender der E-Mail wird ein Inkassounternehmen oder eine Anwaltskanzlei angegeben. Im Text heißt es meistens, dass der Verbraucher Ware bestellt, die Rechnung aber nicht bezahlt habe. Also wird dem Empfänger eine Frist gesetzt, bis wann der Geldeingang, natürlich mit entsprechenden Gebühren und Zinsen, einzugehen hat. Sollte der Verbraucher nicht bezahlen, werden ihm negative Konsequenzen angedroht.

Die Idee hinter dieser Masche ist, den Empfänger zu verunsichern und einzuschüchtern. Schließlich kann es jedem passieren, dass er im Alltagstrubel tatsächlich einmal vergisst, eine Rechnung zu bezahlen. Deshalb leisten nicht wenige Verbraucher die angemahnte Zahlung, auch wenn sie die Forderung eigentlich gar nicht zuordnen können. Damit haben die Abzocker aber genau das erreicht, was sie wollten.

Der Empfänger der E-Mail sollte sich daher nicht auf das Spiel einlassen, sondern zunächst einmal in aller Ruhe prüfen, was es mit der Forderung auf sich hat. In den meisten Fällen wird es sich um eine gefälschte Inkassomail handeln. Dies liegt allein schon daran, dass seriöse Inkassounternehmen und Rechtsanwälte Forderungen so gut wie nie per E-Mail geltend machen, sondern stattdessen Mahnschreiben aufsetzen und diese per Post verschicken.

Auch korrekte Empfängerdaten, eine seriös klingende E-Mail-Adresse oder Formulierungen, die einen professionellen Eindruck machen, sind keine Belege dafür, dass die Forderung echt ist. Viele Abzocker schreiben nämlich nicht mehr willkürlich beliebige Adressaten aus irgendwelchen Datenbanken an, sondern wählen die Empfänger gezielt aus. Manchmal nehmen die Abzocker sogar die Identität von Warenhäusern, großen Online-Shops oder anderen bekannten Stellen an und machen ihre Forderungen unter fremdem Namen geltend.

Andere Abzocker wiederum setzen darauf, dass sich der Verbraucher nicht mehr daran erinnern kann, ob er eine bestimmte Dienstleistung auf einer Internetseite bewusst oder unbewusst in Anspruch genommen hat oder ob nicht.

Der Verbraucher sollte eine fragwürdige E-Mail einfach ignorieren.

Der Verbraucher ist grundsätzlich am besten beraten, wenn er überhaupt nicht auf die dubiose E-Mail reagiert. Erscheint ihm die E-Mail irgendwie seltsam oder kann er mit der Forderung nichts anfangen, sollte er die Nachricht umgehend löschen. Auf gar keinen Fall sollte er einen eventuellen Anhang öffnen. Eine typische Masche bei gefälschten Inkassomails ist, dass sie mit einem Anhang versehen sind.

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In diesem Anhang sollen angeblich die Einzelheiten zu der Angelegenheit aufgeführt und erläutert sein. Tatsächlich enthalten die Anhänge aber oft Trojaner oder andere Schadsoftware, die es den Betrügern ermöglicht, auf den Computer zuzugreifen und sensible Daten auszuspähen. Ebenso ist es nicht empfehlenswert, Widerspruch gegen die Forderung einzulegen oder die E-Mail anderweitig zu beantworten.

Durch die Reaktion wissen die Betrüger nämlich, dass die E-Mail angekommen und die E-Mail-Adresse somit in Gebrauch ist. Im Hinblick auf den Handel mit Kontaktdaten macht dies die E-Mail-Adresse nur noch wertvoller. Reagiert der Empfänger nicht auf die Nachricht, wird er meist noch ein paar weitere E-Mails erhalten. Der Ton darin wird üblicherweise zunehmend schärfer und auch die Drohungen nehmen zu.

Allerdings dürfte der Spuk recht schnell wieder vorbei sein, wenn der Verbraucher auch weiterhin keinerlei Reaktion zeigt. Da die Abzocker nichts in der Hand haben, werden sie nämlich in aller Regel nach ein paar erfolglosen Versuchen aufgeben und ihr Glück bei einem anderen Opfer versuchen.

Ist sich der Verbraucher unsicher, sollte er sich die E-Mail genau anschauen. Übertrieben hohe Gebühren sind ein sicheres Zeichen dafür, dass die Forderung von keinem seriösen Absender geltend gemacht wird. Gleiches gilt, wenn in der E-Mail keine ladungsfähige Anschrift angegeben ist. Fehlen die Kontaktdaten komplett oder ist nur eine Postfachadresse genannt, ist dies fast immer ein Merkmal dafür, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht. Gewissheit kann sich der Verbraucher außerdem verschaffen, indem er prüft, ob das Inkassobüro überhaupt existiert und eine entsprechende Zulassung hat.

Diese Prüfung kann der Verbraucher unter https://www.rechtsdienstleistungsregister.de/ vornehmen.

Hier ist eine Datenbank hinterlegt, in der registrierte Unternehmen aufgeführt sind. Außerdem finden sich hier eine Datenbank mit Unternehmen und Personen, die keine Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, und eine Übersicht mit Registrierungs- und Aufsichtsbehörden. Ist dem Verbraucher durch die gefälschte Inkassomail ein Schaden entstanden, kann er zudem Anzeige erstatten. Die Polizei hat mittlerweile eigene Abteilungen eingerichtet, die sich ausschließlich mit Internetkriminalität beschäftigen.

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