Soziale Netzwerke: Wie Angehörige Profile Verstorbener löschen können
Das Internet ist heutzutage fast schon selbstverständlich und wer mit anderen in Kontakt bleiben oder über Neuigkeiten berichten möchte, greift längst nicht mehr zu Stift und Papier oder dem Telefon. Stattdessen läuft ein großer Teil der Kommunikation über soziale Netzwerke.

Diese sind riesige Datenbanken, die verschiedene Informationen von und über ihre Nutzer speichern.
Inhalt
- 1 Aber was ist, wenn ein Nutzer stirbt?
- 2 Facebook, Instagram, Whatsapp
- 3 LinkedIn
- 4 TikTok
- 5 X (ehemals Twitter)
- 6 Google+ (wurde abgeschaltet)
- 7 Die ehemaligen deutschen VZ
- 8 XING
- 9 Was Angehörige plattformübergreifend tun können – die Kurz-Checkliste
- 10 Vorbereiten zu Lebzeiten – so entlastest du Angehörige
Aber was ist, wenn ein Nutzer stirbt?
Die Daten werden schließlich nicht automatisch gelöscht und auch das Profil bleibt dem Internet vorerst erhalten.
Für die Angehörigen stellen sich im Trauerfall deshalb meist zwei große Fragen:
1. Wie und in welchem Umgang können sie auf einen Account zugreifen, vor allem wenn sie die Zugangsdaten und das Passwort nicht kennen?
2. Welche Daten dürfen soziale Netzwerke überhaupt über den Tod eines Nutzers hinaus speichern?
Das Gesetz besagt, dass die Erben in bestehenden Vertragsverhältnissen an die Stelle des Verstorbenen treten. Da dies auch für Nutzungsverträge mit Onlineportalen gilt, haben die Erben folglich auch das Recht, die Vertragsbeziehung zu beenden.
Sie können von den sozialen Netzwerken also verlangen, dass Profile und Nutzerkonten gelöscht werden.
In der Praxis ist dies jedoch oft gar nicht so einfach. Wie Angehörige Profile Verstorbener löschen können, wird von den verschiedenen sozialen Netzwerken nämlich unterschiedlich gehandhabt.

Facebook, Instagram, Whatsapp
Facebook gibt grundsätzlich keine Zugangsdaten an Dritte weiter, auch nicht an Angehörige eines Verstorbenen. Begründet wird dies mit dem Schutz der Privatsphäre, der für Facebook auch über den Tod hinaus erhalten bleibt.
Mit dem gleichen Argument lehnen übrigens auch der Kurznachrichtendienst Twitter und XING die Herausgabe von Login-Daten ab.
Facebook offeriert für den Trauerfall jedoch trotzdem zwei verschiedene Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit besteht darin, dem sozialen Netzwerk den Tod eines Nutzers zu melden. Dafür können Angehörige oder auch Freunde einen Nachweis, wie beispielsweise die Todesanzeige aus der Zeitung einreichen.
Facebook kennzeichnet das Profil daraufhin mit dem Zusatz „Gedenkseite“.
Dies hat zur Folge, dass nur noch diejenigen, die bestätigte Freunde des Nutzers sind, die Seite über die Suche finden, darauf zugreifen und dort Nachrichten hinterlassen können. Die zweite Möglichkeit ist die vollständige Löschung des Profils.
Dies können jedoch nur direkte Familienmitglieder veranlassen. Zudem reicht eine einfache Todesmeldung nicht aus. Stattdessen muss ein weiterer Nachweis wie beispielsweise die Sterbeurkunde vorgelegt werden. Die genauen Abläufe sind auf der Hilfeseite des Netzwerks erläutert.
Instagram (ebenfalls Teil von Meta) folgt einem ähnlichen Vorgehen:
Auch hier werden keine Login-Daten herausgegeben. Angehörige oder Freunde können den Gedenkzustand beantragen; dafür verlangt Instagram in der Regel einen Todesnachweis (z. B. Link zu einer Traueranzeige).
Unmittelbare Familienangehörige können zudem die vollständige Entfernung des Kontos beantragen. Memorialisierte Instagram-Konten tragen den Hinweis „In Erinnerung an …“ und sind in der Interaktion eingeschränkt.
WhatsApp bietet keinen Gedenkzustand:
Das Konto ist an die Telefonnummer und das Gerät gebunden. Es kann in der App über Einstellungen → Konto → „Meinen Account löschen“ entfernt werden – das setzt üblicherweise Gerätezugriff voraus.
Liegt dieser nicht vor, wird ein inaktives WhatsApp-Konto nach 120 Tagen ohne Verbindung automatisch gelöscht. In Zweifelsfällen lässt sich der Support kontaktieren, eine Herausgabe von Chats oder Zugangsdaten erfolgt jedoch nicht.

LinkedIn gibt,wie andere Netzwerke auch keine Login-Daten an Dritte weiter.
Für den Trauerfall gibt es zwei Wege: Profil „in Erinnerung“ (Memorialisierung) oder vollständige Löschung. Beides läuft über das Hilfecenter von LinkedIn und einen entsprechenden Antrag.
Was ist möglich?
- Memorialisierung („In Erinnerung an …“): Das Profil bleibt als stiller Eintrag sichtbar, ohne weitere Aktivität. Keine Anmeldung mehr möglich; sensible Funktionen sind gesperrt. Diese Option kann auch gemeldet werden, wenn du nicht offiziell bevollmächtigt bist (dann prüft LinkedIn die Angaben und memorialisiert das Konto).
- Vollständige Löschung: Dauerhafte Entfernung des Profils aus LinkedIn. Dafür braucht es in der Regel eine Berechtigung, z. B. als Angehöriger/Erbe oder Nachlassvertreter, plus geeignete Nachweise.
Welche Angaben & Nachweise werden typischerweise verlangt?
- Vollständiger Name der verstorbenen Person und Profil-URL
- Beziehung/Rolle (z. B. nächster Angehöriger, Nachlassverwalter)
- E-Mail-Adresse der Person (falls vorhanden) und Sterbedatum
- Todesnachweis (Sterbeurkunde/Traueranzeige); bei Löschung oft zusätzlich ein Erbnachweis bzw. Dokumente, die deine Vertretungsbefugnis belegen
(Die konkreten Felder sind im LinkedIn-Hilfecenter-Formular aufgeführt.)
So gehst du vor – kurz & klar:
- Hilfecenter öffnen und den Vorgang „Konto eines verstorbenen Mitglieds memorialisieren oder schließen“ starten.
- Option wählen: „In Erinnerung“ oder „Konto schließen“.
- Nachweise hochladen und Anfrage absenden; Ticketnummer notieren und Rückfragen beantworten.
Sonderfall Unternehmensseiten: War die verstorbene Person Seiten-Admin, lässt sich die Adminrolle nach Prüfung durch LinkedIn neu zuweisen (Nachweise zur Unternehmensvertretung bereithalten). Dieser Schritt wird üblicherweise im Zuge derselben Support-Strecke angestoßen.
TikTok
TikTok gibt wie andere Plattformen keine Login-Daten an Dritte heraus.
Einen offiziellen Gedenkzustand wie bei Facebook/Instagram gibt es nach heutigem Stand nicht; üblich ist die Deaktivierung bzw. Löschung nach Prüfung eines Nachlass-/Angehörigennachweises.
Was ist möglich?
- Konto löschen/deaktivieren: Antrag über den Support stellen; TikTok kann das Konto nach Nachweis (Sterbeurkunde, Beziehung) entfernen. Einen Zugriff auf Inhalte/Chats gewährt TikTok nicht.
- Löschung am Gerät (falls vorhanden): In der App Profil → Menü → Einstellungen & Datenschutz → Konto → „Deaktivieren oder löschen“. Das funktioniert nur mit Gerätezugang.
So gehst du vor – kurz & klar:
- Profil-URL, vollständigen Namen, Sterbedatum und Nachweise (Sterbeurkunde, Identitäts-/Erbnachweis) bereitlegen.
- In der App Report a problem öffnen (Profil → Menü → Einstellungen & Datenschutz → Report a problem) und den Fall unter Account & profile → Manage account schildern; alternativ über „Account melden“ auf dem Profil. Ticketnummer notieren.
- Bei Gerätezugriff optional direkt löschen (siehe oben). Nach der Bestätigung ist das Konto dauerhaft entfernt.
Wichtige Hinweise
- Kein Memorial-Label: Mehrere aktuelle Leitfäden bestätigen, dass TikTok keine Memorialisierung anbietet; bei Widersprüchen in Medienberichten empfiehlt sich die direkte Klärung im Support-Ticket und die Wahl „Konto löschen“.
- Telefonnummer/2FA: Konten sind häufig an Nummer und Gerät gekoppelt; ohne entsperrtes Gerät kann die Kommunikation mit dem Support länger dauern. (Daher im Antrag Telefonnummer des Kontos angeben, falls bekannt.)

X (ehemals Twitter)
X gibt wie andere Plattformen ebenso keine Login-Daten an Dritte heraus. Einen offiziellen Gedenkzustand gibt es nicht; im Trauerfall bietet X die Deaktivierung/Löschung des Kontos auf Antrag an. X arbeitet dabei mit nachweislich Berechtigten zusammen (z. B. nächster Angehöriger, Nachlassverwalter). Ein Zugriff auf Inhalte/DMs wird nicht gewährt.
Was ist möglich?
- Konto deaktivieren/löschen: Antrag über das Hilfecenter-Formular „Account eines Verstorbenen deaktivieren“. Dazu sind i. d. R. Sterbeurkunde und Ausweis des Antragstellers nötig; X prüft die Berechtigung.
- Kein Memorial-Label: X bietet derzeit keine Memorialisierung; Diskussionen um inaktive/dezidierte Accounts betonen genau dieses Fehlen.
So gehst du vor – kurz & klar:
- Profil-URL, vollständigen Namen, Sterbedatum und Kontakt-E-Mail bereitlegen.
- Im X-Hilfecenter den Prozess „Contact X about a deceased family member’s account“ starten bzw. das Deaktivierungsformular ausfüllen.
- Nachweise hochladen (Sterbeurkunde, Ausweis; ggf. Erbnachweis/Nachlassvollmacht) und Anfrage absenden. Ticketnummer notieren.
- Optional (Gerätezugang vorhanden): Wenn noch eingeloggt, kann das Konto auch regulär über die Einstellungen geschlossen werden – die formale Deaktivierung über den Support ist jedoch der saubere Weg für Angehörige.
Hinweis zu inaktiven Konten: X hat wiederholt angekündigt bzw. diskutiert, inaktive Konten zu bereinigen; wegen Konten Verstorbener wurde dies teils pausiert. Eine Memorial-Funktion wurde dabei explizit als fehlend benannt. Für Angehörige bleibt daher der Support-Antrag der verlässliche Pfad.
Google+ (wurde abgeschaltet)
Im Unterschied zu Facebook, Twitter und XING ist Google+ prinzipiell bereit, Angehörigen die Zugangsdaten des verstorbenen Nutzers zu nennen. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein vergleichsweise aufwändiger Antrag.
Aufwändig deshalb, weil die Angehörigen eine Sterbeurkunde vorlegen müssen, die erst von einem vereidigten Übersetzer ins Englische übersetzt und anschließend beglaubigt werden muss.
Der Antrag muss an den US-amerikanischen Firmensitz geschickt werden, denn nur dort werden Anträge auf die Freigabe von Zugangsdaten bearbeitet. Leistet ein Nutzer Vorarbeit, geht es aber auch deutlich einfacher. So gibt es bei Google+ einen sogenannten Kontoinaktivität-Manager.
Mithilfe dieses Tools können Nutzer Einstellungen für den Fall festlegen, dass sie sich längere Zeit nicht einloggen. Google+ schickt dann eine E-Mail oder eine SMS an den Nutzer.
Reagiert der Nutzer auf diese Erinnerungsnachricht nicht, wird je nach Einstellung entweder sein Konto gelöscht oder die Daten werden an eine Person seines Vertrauens weitergeleitet.

Die ehemaligen deutschen VZ
Bei den deutschen VZ-Netzwerken wie meinVZ oder studiVZ ist laut Pressestelle ein ähnlicher Ablauf vorgesehen wie bei Facebook. Auch hier wird das Profil eines Nutzers entweder in eine Gedenkseite umgewandelt oder der Account wird komplett gelöscht.
Voraussetzung für beide Varianten ist aber, dass die Sterbeurkunde des Nutzers als Nachweis vorgelegt wird. Eher still und leise hingegen hat sich übrigens im April 2013 das Netzwerk SchülerVZ verabschiedet.
Dabei sollen die Daten der Nutzer, zu denen neben persönlichen Daten und anderen gespeicherten Informationen auch sämtliche Bilder, Nachrichten, Pinnwandeinträge und Links gehören, Angaben des Netzwerks zufolge vollständig und unwiederbringlich aus dem Netz genommen worden sein.
Das größte deutsche Netzwerk für berufliche Kontakte gibt die Login-Daten eines Nutzers grundsätzlich nicht an Dritte weiter.
Trotzdem gestaltet sich das Löschen eines Profils für die Angehörigen vergleichsweise einfach. So reicht es zunächst aus, wenn ein Kontakt des Verstorbenen dessen Tod meldet.
Dabei genügt eine kurze Nachricht, ein Nachweis wie eine Todesanzeige oder die Sterbeurkunde muss nicht eingereicht werden. XING stellt den Account daraufhin in ein unsichtbares Profil um.
Den Angehörigen erspart diese Vorgehensweise natürlich jede Menge Arbeit und Aufwand, allerdings steigt dadurch auch die Gefahr von Falschmeldungen und üblen Scherzen.
Deshalb wartet XING nach der Umstellung drei Monate lang ab. Meldet sich der Nutzer in dieser Zeit nicht, wird das unsichtbare Profil danach dann endgültig gelöscht.

Was Angehörige plattformübergreifend tun können – die Kurz-Checkliste
- Status klären: Handelt es sich um ein persönliches Profil, eine Unternehmensseite oder beides?
- Unterlagen sammeln: Sterbeurkunde (Kopie), Identitätsnachweis des Antragstellers, ggf. Erbnachweis (Erbschein/Testament) und ein Dokument, das die Beziehung belegt (z. B. Familienbuch).
- Bevorzugte Maßnahme entscheiden: Löschung des Kontos oder Gedenkzustand/„Memorial“ (falls angeboten).
- Plattform-Formular nutzen: Die meisten Netzwerke haben Sonderseiten für Todesfälle (Support/Help Center).
- Sperr-Risiken minimieren: 2FA-Geräte, SIM-Karten und E-Mail-Konten sichern, um Anmeldeversuche/Übernahmen zu verhindern.
- Nachfassen & dokumentieren: Ticketnummern, Ansprechpartner, Datum, eingereichte Nachweise protokollieren.
Typische Nachweise, die Plattformen verlangen
- Sterbeurkunde (Scan oder Foto, lesbar).
- Ausweis des Antragstellers (Familienangehöriger/Erbe).
- Erbnachweis bei Zugriffs-/Vertragsfragen (nicht immer nötig für Löschung).
- Link zum Profil und konkreter Antrag: „Löschung“ oder „Umwandlung in Gedenkseite“.
Wenn Zugangsdaten fehlen – was realistisch geht
Auch ohne Passwort können Angehörige in der Regel eine Löschung oder Memorialisierung beantragen. Vollzugriff auf Inhalte/Chats wird meist nicht gewährt – hier wirken Privatsphäre und AGB.
Plattformen prüfen streng, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt (z. B. Erbfolge) und ob Drittrechte berührt sind.

E-Mail, 2FA, Cloud & Geräte – die versteckten Stellschrauben
- E-Mail-Postfach: Oft der Schlüssel zur Kontolöschung (Bestätigungslinks). Prüfen, ob Zugang oder Stellvertreterzugriff möglich ist.
- 2FA & Authenticator-Apps: Ohne entsperrtes Handy kann die Wiederherstellung stocken. SIM-Karte sichern, Authenticator-Backups prüfen.
- Cloud-Speicher (Fotos/Dokumente): Unabhängig von Social-Media-Profilen – separat beantragen oder über Gerätezugriff sichern.
- Geräte (Smartphone/Notebook): Rechtssicher entsperren lassen (Nachlass/Erbnachweis); erst danach Accounts kündigen.
Gedenkzustand vs. vollständige Löschung – was passt wann?
- Gedenkseite/Memorial:
- Pro: Ort für Kondolenz, verhindert Missbrauch, erhält Erinnerungen/Fotos.
- Contra: Daten bleiben bestehen; spätere Änderungen sind eingeschränkt.
- Komplette Löschung:
- Pro: Datenminimierung, geringere Missbrauchsfläche.
- Contra: Keine spätere Einsicht; Erinnerungen online weg.
Praxis-Tipp: Bei Unklarheit erst Memorial, später – wenn gewünscht – Löschung beantragen (sofern Plattform das erlaubt).
Business-Profile & Seiten (LinkedIn/XING, Facebook-Seiten)
- Rolle/Administrator prüfen: Wer hat Admin-Rechte? Gibt es weitere Admins?
- Unternehmensfortführung: Bei aktiven Firmenprofilen liegt das Interesse eher bei Weiterführung/Übergabe statt Löschung.
- Nachweise: Handelsregister-/Unternehmensnachweis + Sterbeurkunde + interner Beschluss genügen oft, um Adminrechte neu zuzuweisen.
Vorbereiten zu Lebzeiten – so entlastest du Angehörige
- Inaktivitäts-/Legacy-Funktionen aktivieren (z. B. „Inaktivitätsmanager“, „Legacy Contact“):
- Kontaktperson hinterlegen, Datenfreigaben definieren oder automatische Löschung einstellen.
- Passwort-Manager nutzen (mit Notfallzugriff).
- Verzeichnis des digitalen Nachlasses erstellen: Profile, Abos, Speicherorte, Geräte, 2FA-Methoden.
- Vollmacht/Testament: Digitalen Nachlass ausdrücklich regeln (wer darf kündigen, wer Daten exportieren, wer Gedenkseite betreuen?).

Häufige Stolperfallen
- Unklare Zuständigkeit (Familie, Erben, Nachlasspfleger).
- Fehlende Belege (unscharfe Scans, unvollständige Namen).
- Unterschätzte 2FA-Hürden (entsperrtes Gerät oder Wiederherstellungscodes fehlen).
- Vorschnelle Löschung ohne Datensicherung (Fotos, Nachrichten, Kontakte unwiederbringlich weg).
- Fake-Support & Phishing: Niemals Gebühren über Drittseiten zahlen; immer die offiziellen Hilfeseiten verwenden.
Formulierungs-Bausteine für Anträge
1) Löschantrag (privates Profil)
Betreff: Löschung des Kontos von [Vor- und Nachname], Profil-URL: [Link]
Sehr geehrtes Support-Team,
ich beantrage die Löschung des oben genannten Kontos aufgrund des Todes von [Name, geb. …, verstorben am …].
Im Anhang: Sterbeurkunde, Identitätsnachweis, ggf. Erbnachweis.
Bitte bestätigen Sie die Bearbeitung sowie das Datum der endgültigen Löschung.
Mit Dank und freundlichen Grüßen,
[Name, Beziehung, Kontaktdaten]
2) Memorial/Gedenkzustand
Betreff: Umwandlung in Gedenkzustand – [Name], Profil-URL: [Link]
… analog, aber mit Bitte um Gedenkzustand statt Löschung …
3) Unternehmensseite/Seiten-Admin neu zuweisen
Betreff: Neuzuweisung Administratorrechte – [Seitenname/URL]
… Nachweis der Unternehmensvertretung (z. B. HR-Auszug), Sterbeurkunde, Kontaktdaten des neuen Admins …
Datenschutz & Privatsphäre – was Angehörige beachten sollten
- Minimalprinzip: Nur notwendige Daten teilen; sensible Inhalte (z. B. private Nachrichten) respektieren.
- Öffentliche Trauerkommunikation bewusst gestalten (z. B. Gedenkpost statt Login-Übernahme).
- Rechtlicher Rahmen: Erbrechtliche Nachfolge trifft auf Plattform-AGB; länderspezifische Regeln beachten; im Zweifel Rechtsberatung einholen.
Mini-FAQ
Wie lösche ich ein Profil ohne Passwort?
Über das Todesfall-Formular der Plattform mit Sterbeurkunde und Identitätsnachweis; ein Erbnachweis kann erforderlich sein.
Was ist der Unterschied zwischen Gedenkzustand und Löschung?
Gedenkzustand erhält Inhalte sichtbar für ein eingeschränktes Publikum; Löschung entfernt das Profil vollständig.
Was passiert mit verknüpften Konten (Instagram/Facebook, Google/YouTube)?
Oft sind sie technisch gekoppelt – Maßnahmen können getrennt beantragt werden; je Profil handeln.
Kann ich Fotos sichern, bevor gelöscht wird?
Nur, wenn die Plattform einen Export an berechtigte Angehörige erlaubt – sonst vorher lokale Backups/Cloud prüfen.
Wie verhindere ich Missbrauch nach dem Todesfall?
Profile schnell melden, Gedenkzustand oder Sperre beantragen, E-Mail & 2FA sichern.
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