Infos und Tipps zu den neuen Regeln bei Downloads und Streamings
Es ist schon lange nicht mehr notwendig, digitale Inhalte auf festen Datenträgern wie CDs oder DVDs zu kaufen. Wer seinen Computer, sein Smartphone oder ein anderes Endgerät mit Software, Spielen und Apps bestücken möchte, kann sich die Inhalte aus dem Internet direkt auf seine Festplatte herunterladen.
Bei einigen Dateien ist noch nicht einmal ein Download notwendig. So kann der Nutzer beispielsweise Musik hören oder sich Videos und Filme anschauen, ohne sich die Dateien vorher komplett herunterladen zu müssen. Diese Form der Nutzung von Dateien in Echtzeit nennt sich Streaming.
Infos zu den neuen Regeln bei Downloads und Streamings
Auf den ersten Blick sind Downloads und Streamings sehr praktisch. Schließlich muss der Nutzer nicht abwarten, bis die Ware geliefert wurde. Damit entfallen dann auch die Versandkosten und generell sind Downloads in aller Regel kostengünstiger als entsprechende Inhalte auf CD oder DVD. Beim Streaming kommt hinzu, dass kein Speicherplatz verloren geht, denn die Dateien verbleiben nicht auf der Festplatte. Allerdings hat die ganze Sache auch einen größeren Haken. Der Käufer hat nämlich keine echte Ware in der Hand.
Stattdessen kauft er lediglich eine Datei und erst nachdem er diese Datei installiert hat, sieht er, ob die Datei auf seinem Gerät überhaupt läuft und ob die Inhalte seine Erwartungen erfüllen. Stellt sich heraus, dass das digitale Produkt mit seinem Gerät nicht kompatibel ist oder ihn nicht überzeugt, hatte es der Käufer oft recht schwer. Klare gesetzliche Regelungen gab es für den Vertrieb von digitalen Produkten per Download oder Streaming nämlich nicht.
Die Folge davon war, dass sich die Anbieter in aller Regel weigerten, einen Widerruf anzunehmen oder gar den Kaufpreis zurückzuzahlen. Seit dem 13. Juni 2014 ist dies ein wenig anders. Seit diesem Stichtag ist nämlich eine EU-Richtlinie über Verbraucherrechte in Kraft und daraus ergeben sich auch neue Regeln für Downloads und Streamings. So sind Anbieter, die digitale Inhalte verkaufen, jetzt dazu verpflichtet, auf der Internetseite klar und verständlich über die Kompatibilität und die Funktionsweise der jeweiligen Datei zu informieren.
Eine weitere Neuerung ist, dass der Käufer ab dem Vertragsabschluss 14 Tage lang die Möglichkeit hat, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Allerdings dürfte dieses Widerrufsrecht nur wenigen Käufern tatsächlich weiterhelfen.
Der Grund hierfür ist, dass das Widerrufsrecht in aller Regel in dem Moment erlischt, in dem der Käufer den Download oder das Streaming startet. Er kann das Produkt also nicht herunterladen oder laufen lassen, ausgiebig testen und danach dann den Kaufvertrag widerrufen. Stattdessen ist ein Widerruf nur möglich, wenn der Käufer vom Kauf zurücktritt, bevor er mit dem Download oder Streaming begonnen hat.
Inhalt
3 Tipps zu den neuen Regeln bei Downloads und Streamings
Die neue EU-Richtlinie ist zwar ein guter Anfang, kann Ärger und Enttäuschung aber nur bedingt verhindern. Damit der Käufer seine Downloads und Streamings wie geplant und erhofft nutzen kann, ist er gut beraten, wenn er vor einem Kauf die drei folgenden Tipps berücksichtigt:
Tipp 1: Die Infos im Vorfeld genau durchlesen.
Seit dem 13. Juni 2014 müssen Anbieter von digitalen Inhalten ausführliche Angaben zu den inhaltlichen und den technischen Details ihrer Produkte machen. Dazu gehört, dass die inhaltlichen Merkmale und die Anwendungsmöglichkeiten der jeweiligen Datei beschrieben sein müssen.
Außerdem müssen Infos über die technischen Merkmale, also beispielsweise das Datenformat oder Angaben zu einem eingebauten Kopierschutz, vorhanden sein. Die Anforderungen, die das Endgerät erfüllen muss, müssen ebenfalls genannt sein. Hierzu gehört unter anderem die Info, unter welchem Betriebssystem die Datei überhaupt läuft.
Wenn sich der Käufer für ein digitales Produkt interessiert, sollte er sich die Angaben genau durchlesen. So lässt sich bereits im Vorfeld verhindern, dass beispielsweise eine Software auf seinem Rechner erst gar nicht funktioniert.
Tipp 2: Die Testversion ausprobieren.
Software, Spiele und Apps stehen in vielen Fällen als kostenlose Testversion oder als zeitlich begrenzte Demoversion zur Verfügung. Es kann zwar sein, dass eine Probeversion nicht alle Funktionen beinhaltet.
Um sich einen Überblick zu verschaffen und zumindest die wichtigsten Funktionen und Eigenschaften auszuprobieren, reicht eine Test- oder Demoversion aber auf jeden Fall. Bevor der Käufer ein Produkt kauft, sollte er also nachschauen, ob es eine kostenfreie Version zum Ausprobieren gibt. Hat er das Produkt getestet und hat es ihn überzeugt, kann er seinen Kauf immer noch tätigen.
Tipp 3: Das Widerrufsrecht nicht vorzeitig erlöschen lassen.
Grundsätzlich steht dem Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Bei Downloads und Streamings ist es jedoch in aller Regel so, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald der Käufer mit dem Herunterladen der Datei beginnt oder die Datei startet. Allerdings kann der Anbieter dies nicht einfach so festlegen.
Stattdessen muss sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben, dass der Anbieter den Vertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist ausführt und das Widerrufsrecht folglich vorzeitig erlischt. Außerdem muss der Käufer bestätigen, dass er darüber informiert wurde, dass er sein Widerrufsrecht verliert. Die Zustimmung und die Bestätigung müssen ausdrücklich erfolgen. Es reicht also nicht, wenn sich irgendwo in den AGB ein entsprechender Hinweis befindet.
Stattdessen muss der Käufer sein Einverständnis beispielsweise durch einen Klick oder das Setzen eines Häkchens erteilen. Widerruft der Käufer den Kaufvertrag über einen digitalen Inhalt wirksam, muss ihm der Anbieter den vollen Kaufpreis zurückbezahlen. Die Forderung nach einem Wertersatz oder einer Nutzungsentschädigung ist bei digitalen Inhalten ausgeschlossen.
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