Die Impressumspflicht

Die Impressumspflicht für Betreiber von Webseiten 

Zunächst einmal schreibt die Impressumspflicht vor, dass Betreiber von Webseiten bestimmte Angaben online veröffentlichen müssen.

Dies hat zwei Gründe:

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zum einen soll der Nutzer der Seite nachvollziehen können, wo er sich eigentlich befindet und wer für die Seite verantwortlich ist und zum anderen muss eine ladungsfähige Anschrift vorhanden sein, um im schlimmsten Fall rechtliche Ansprüche gegen den Betreiber der Seite gerichtlich durchsetzen zu können.

Verstöße gegen die Impressumspflicht wurden und werden zwar abgemahnt, letztlich ist die Rechtsprechung hierbei jedoch uneinheitlich und die Formulierung der aktuell geltenden Vorschriften erlauben einen gewissen Spielraum bei der Auslegung. Entsprechend der Formulierung muss überall dort ein Impressum vorhanden sein, wo geschäftsmäßige Teledienste angeboten werden, das bedeutet also auf all den Seiten, auf denen Inhalte, Waren oder Leistungen gegen ein Entgelt angeboten werden.

Für die Seiten, bei denen der unternehmerische Hintergrund zwar offensichtlich wird, die angebotenen Dienst jedoch unentgeltlich angeboten werden, würde die Impressumspflicht nicht gelten, wobei es fraglich ist, ob diese Auslegung im Sinne des Gesetzgebers ist. Daneben ist dann ein Impressum vorgeschrieben, wenn auf der Seite Inhalte mit journalistisch-redaktionellem Hintergrund veröffentlicht werden, die eine meinungsbildende Wirkung haben könnten.

Geschäftsmäßiges Handeln

Auch hier zeigt sich, dass eine Abgrenzung schwierig bis unmöglich ist, denn wer sollte beurteilen, ob die Texte belanglos oder aus journalistischer Sicht wertvoll sind? Insofern ist es ratsam, auf all den Seiten, die nicht zu rein privaten Zwecken betrieben werden, ein Impressum zu veröffentlichen.

Für rein private Webseiten gilt die Impressumspflicht zunächst nicht, aber es stellt sich die Frage, wo das rein Private aufhört. Läuft ein Werbebanner oder ein Partnerprogramm auf der eigentlich privaten Seite, kann dies schon als geschäftsmäßiges Handeln eingestuft werden, auch wenn mit der Werbung keine oder nur sehr geringe Umsätze erzielt werden.

Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich also, auf jeder Seite, auf der nicht nur rein private oder familiäre Inhalte hinterlegt sind, ein Impressum online zu stellen. Dann stellt sich aber noch die Frage, wo sich dieses Impressum befinden sollte. Hierbei gilt, dass ein Impressum nur dann anerkannt wird, wenn es gut zu erkennen und jederzeit aufrufbar ist. Daher ist es ratsam, dem Impressum einen eigenen Menüpunkt zuzuordnen, der entsprechend gekennzeichnet ist.

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