Infos und Tipps zur Partnersuche online, 2. Teil

Infos und Tipps zur Partnersuche online, 2. Teil

Im Internet auf Partnersuche zu gehen, ist heutzutage genauso normal, wie jemanden am Arbeitsplatz, in der Bar oder auf einer Party kennenzulernen. Doch auch wenn diese Variante bequem erscheint und auf den ersten Blick viele Vorteile hat, so gibt es eben auch Tücken und Stolperfallen. In einem zweiteiligen Beitrag nehmen wir uns dieses Thema deshalb einmal genauer vor.

Anzeige

Infos und Tipps zur Partnersuche online, 2. Teil

Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, was der Unterschied zwischen Kontaktbörsen, Partnervermittlungen und Vergleichsportalen für Singlebörsen ist. Jetzt, im 2. Teil, geben wir sieben konkrete Tipps für eine Partnersuche online, die nicht nur eine teure Rechnung als Ergebnis hat.

  1. Das Ziel der Suche festlegen

Das Angebot an Kontaktbörsen im Internet ist riesig. Wichtig ist deshalb zunächst einmal, dass der Nutzer für sich abklärt, wonach er überhaupt sucht. Möchte er den Partner fürs Leben finden, eine eher lockere Freundschaft schließen, Kontakte für gemeinsame Freizeitaktivitäten knüpfen oder interessiert ihn ein schnelles, unverbindliches Abenteuer?

Von den eigenen Wünschen und Zielen hängt ab, ob der Nutzer bei einer Singlebörse, einer Partnervermittlung oder einem Erotikportal an der richtigen Adresse ist.

  1. Die Leistungen prüfen

Bevor sich der Nutzer anmeldet, sollte er unbedingt einen Blick ins Impressum werfen. Dadurch weiß er, wer sein Vertragspartner ist. Gibt es Probleme, wird es schwierig, Forderungen durchzusetzen, wenn der Anbieter im Ausland sitzt.

Wichtig ist außerdem, die versprochenen Leistungen zu überprüfen. Bei einer Partnervermittlung zum Beispiel macht es einen großen Unterschied, ob der Nutzer nur den Zugang zur Plattform bekommt und selbst suchen muss, ob ihm der Anbieter lediglich Kontaktvorschläge zuschickt oder ob der Anbieter tatsächlich den Kontakt zu möglichen Partnern herstellt.

  1. Bei Probe-Mitgliedschaften genau hinschauen

Es gibt Kontaktbörsen, die ihre Leistungen tatsächlich kostenlos anbieten oder von bestimmten Personengruppen, zum Beispiel Frauen bis zu einer gewissen Altersgrenze, kein Geld verlangen.

Häufiger ist aber, dass die Plattformen kostenfreie und kostenpflichtige Mitgliedschaften im Angebot haben. Eine kostenfreie Mitgliedschaft eröffnet dem Nutzer dann zwar meist den Zugang zum Portal, doch die Kontaktaufnahme zu anderen Mitgliedern ist nicht möglich.

Letztlich bringt so eine Mitgliedschaft deshalb wenig. Wer profitiert, ist nur der Betreiber der Kontaktbörse, der durch die Anmeldungen mit hohen Mitgliederzahlen werben kann und nebenbei persönliche Daten einsammelt.

Vorsicht ist auch geboten, wenn es sich um kostenfreie oder sehr günstige Probe-Mitgliedschaften handelt. Nach der Testphase verwandeln sich solche Verträge nämlich meist automatisch in teure Mitgliedschaften mit einer langen Laufzeit.

  1. Auf die Laufzeit achten und kurze Bezahlintervalle wählen

Bei Kontaktbörsen und Partnervermittlungen online kann der Nutzer oft zwischen verschiedenen Erst-Laufzeiten wählen. Und meist ist es so, dass die monatlichen Beiträge umso günstiger werden, je länger der Vertrag läuft.

Doch wenn sich schon nach kurzer Zeit herausstellt, dass dem Nutzer das Angebot nicht zusagt oder er die Börse nicht weiter nutzen will, ist er an den Vertrag gebunden. Besser ist deshalb, wenn er lieber eine kurze Laufzeit wählt. Verlängern kann er schließlich immer noch.

Einige Portale möchten, dass der Nutzer gleich zu Beginn die Gebühren für die gesamte Laufzeit oder zumindest den größeren Teil davon bezahlt. Leistet der Nutzer die Zahlung per Kreditkarte oder Überweisung, kann er sein Geld im Fall der Fälle aber nicht mehr zurückholen.

Nur bei einem Lastschrifteinzug könnte er die Zahlung innerhalb von acht Wochen zurückbuchen lassen. Ratsam ist deshalb, eine monatliche Zahlung zu vereinbaren. Sie ist zwar meist etwas teurer. Doch dafür muss der Nutzer seinem Geld im Erntfall nicht hinterherlaufen.

  1. Die Widerrufs- und Kündigungsfristen im Blick haben

Hat der Nutzer den Vertrag online geschlossen, kann er ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dazu muss er ausdrücklich erklären, dass er vom Vertrag zurücktreten will. Und am besten ist, wenn der Nutzer dazu ein kurzes Schreiben aufsetzt und den Widerruf als Einwurf-Anschreiben an den Anbieter schickt. So hat er einen Nachweis dafür, dass das Schreiben fristgemäß angekommen ist.

Die Praxis zeigt, dass einige Anbieter im Fall eines Widerrufs einen hohen Wertersatz in Rechnung stellen. Solche Forderungen sollte der Nutzer aber von einem Anwalt prüfen lassen. Denn oft sind sie so nicht gerechtfertigt.

Außerdem sollte der Nutzer die Kündigungsfristen im Auge behalten. Häufig verlängert sich die Mitgliedschaft nämlich automatisch um eine weitere Laufzeit, wenn der Nutzer nicht oder zu spät kündigt. Es hat sich deshalb bewährt, wenn der Nutzer kurz nach Vertragsschluss seine Kündigung verschickt. Dadurch verpasst er die Kündigungsfrist nämlich garantiert nicht.

Bei Singlebörsen und Erotikportalen ist eine fristgerechte Kündigung immer zum Ende einer Laufzeit möglich. Außerordentliche Kündigungen weisen die Anbieter meist zurück. Einer Partnervermittlung, die dem Nutzer konkrete Partnervorschläge unterbreitet, kann er jederzeit fristlos kündigen.

Bezahlen muss der Nutzer dann auch nur die Leistungen, die die Vermittlung bis zu diesem Zeitpunkt erbracht hat.

  1. Die Vereinbarungen zum Datenschutz genau lesen

Es gibt Anbieter, die sich vorbehalten, mit den Daten des Nutzers auch auf anderen Portalen Profile zu erstellen. Das Ergebnis davon kann sein, dass das Profil des Nutzers, das er auf einer Singlebörse angelegt hat, plötzlich in einem Erotikportal auftaucht, obwohl sich der Nutzer hier nie angemeldet hatte.

Der Nutzer sollte deshalb prüfen, welche Börsen der Anbieter noch betreibt und wofür er die Daten verwendet. Hat der Nutzer Bedenken, sollte er sich im Zweifel eine andere Kontaktbörse suchen.

Nach einer Abmeldung sollte sich der Nutzer außerdem bestätigen lassen, dass der Anbieter die persönlichen Daten löscht. Sonst kann es passieren, dass das Profil des Nutzers weiterhin auf den Seiten des Anbieters erscheint.

  1. Den virtuellen Kontakt real treffen

Hat der Nutzer eine interessante Person aufgetan, sollte er zunächst ein paar E-Mails hin- und herschicken oder auch telefonieren. Anschließend macht es Sinn, ein persönliches Treffen zu vereinbaren.

Dieses sollte an einem öffentlichen Ort, zum Beispiel in einem Café, Restaurant oder Park stattfinden. Ein abgeschiedener Ort oder die Privatwohnung eignet sich nicht fürs erste Date.

Das persönliche Treffen ist wichtig, um herauszufinden, ob die Chemie tatsächlich stimmt. Deshalb sollte der Nutzer damit auch nicht zu lange warten. Sonst ist die Enttäuschung am Ende womöglich nur noch größer.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Welche Bildformate für die Webseite?

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Infos und Tipps zur Partnersuche online, 2. Teil

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


it datenbanken99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Gerd Tauber - Programmierer, Samuel Wilders IT- Experte und Markus Berthold Inhaber einer Medienagentur, Ferya Gülcan Inhaberin Onlinemedien-Agentur, Christian Gülcan Inhaber Artdefects Media Verlag, schreiben hier Wissenswertes zum Thema IT, Internet, Hardware, Programmierung, Social-Media, Software und IT-Jobs.

Kommentar verfassen