5 Tipps für die Online-Schnäppchenjagd

5 Tipps für die Online-Schnäppchenjagd

Black Friday”, Summer Sale”, “Lagerräumung”: In Online-Shops werden regelmäßig Rabattschlachten ausgerufen. Die Händler versprechen satte Preisnachlässe und spektakuläre Superangebote. Und tatsächlich ist es bei solchen Aktionen durchaus möglich, echte Schnäppchen zu ergattern.

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5 Tipps für die Online-Schnäppchenjagd

Aber eben längst nicht jeder Rabatt ist wirklich so hoch, wie es im ersten Moment erscheint. Hinzu kommt, dass sich immer wieder Betrüger unter die Anbieter mischen.

Damit es keine Enttäuschungen oder gar bösen Überraschungen gibt, verraten wir deshalb fünf Tipps für die Online-Schnäppchenjagd:

Tipp Nr. 1: Nicht von Rabattpreisen blenden lassen.

Um ein Angebot attraktiv erscheinen zu lassen, wird der aktuelle, reduzierte Preis meist zusammen mit einem anderen, durchgestrichenen Preis angezeigt. Oft handelt es sich dabei um die sogenannte unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, kurz UVP.

Allerdings ist die UVP gerne mal so hoch angesetzt, dass kaum ein Händler die Ware zu diesem Preis verkauft. Schon seit einigen Jahren sind die UVP als Mondpreise in Verruf geraten.

Teilweise weisen die Händler auch den früheren Verkaufspreis aus und schreiben die Differenz zwischen dem alten und dem reduzierten Preis in Prozent dazu. Natürlich ist der Anreiz, zuzuschlagen, umso größer, je höher die Differenz ist.

Ob der durchgestrichene Preis aber tatsächlich der bisherige Verkaufspreis war, lässt sich nicht immer nachvollziehen. Zumal viele Angebote vorher gar nicht regulär im Verkauf waren.

Insgesamt sollte sich der Verbraucher nicht von den Schnäppchenpreisen täuschen lassen. Stichproben zeigen immer wieder, dass der Preisnachlass entgegen der Versprechen in Wirklichkeit oft weniger als 20 Prozent beträgt.

Tipp Nr. 2: Nicht auf Marketingstricks hereinfallen.

Bei einer Rabattaktion soll der Verbraucher nicht lange nachdenken, sondern schnell zuschlagen. Und um diesen Effekt zu erzielen, greifen die Händler auf verschiedene Instrumente zurück.

Ein Klassiker hierbei ist eine Uhr, die abläuft. Damit wird suggeriert, dass das Angebot nur noch wenige Stunden oder gar Minuten verfügbar ist. Sobald die Uhr abgelaufen ist, kann der Verbraucher dieses Angebot nicht mehr nutzen.

Ein anderes beliebtes Marketing-Instrument ist ein Balken. Er zeigt an, dass und wie schnell sich der Lagerbestand verkleinert. Ist der Balken abgelaufen oder komplett rot eingefärbt, sind alle Exemplare verkauft. Der Verbraucher kann aber meist nur schwer ausmachen, wie viele Artikel tatsächlich hinter dem Balken stecken.

So kann der Lagerbestand nur noch fünf, genauso gut aber 50 oder 500 vorhandene Exemplare umfassen. Und selbst wenn ausdrücklich angegeben ist, dass nur noch zwei oder drei Artikel da sind, kann der Verbraucher die Stückzahl schlecht überprüfen.

Wenn das Angebot gut ist und der Verbraucher das Produkt haben will, kann er natürlich kaufen. Er sollte sich aber nicht von Uhren, Balken oder ähnlichen Marketing-Methoden unter Druck setzen lassen.

Tipp Nr. 3: Preise vergleichen.

Rabattaktionen und Sonderangebote sind schön und gut. Aber sie garantieren nicht, dass der Verbraucher damit tatsächlich den besten Preis bekommt. Ratsam ist deshalb immer, einen Preisvergleich durchzuführen.

Dafür sollte der Verbraucher mindestens zwei Preissuchmaschinen bemühen. Denn die Suchmaschinen listen zum Teil unterschiedliche Online-Shops auf. Findet sich nirgends ein besserer Preis für das Produkt, kann der Verbraucher guten Gewissens beim Sonderangebot zuschlagen.

Eine gute Idee kann aber auch sein, bei Anbietern von Gutscheinen nachzuschauen. Gibt es für einen Online-Shop, der das Produkt auch anbietet, einen aktuellen Gutschein, kann sich der Verbraucher zum Beispiel einen Preisnachlass in Prozent sichern, eine Gutschrift bekommen oder die Versandkosten sparen.

Unterm Strich kann das Produkt durch den Gutschein so noch kostengünstiger sein als das Sonderangebot.

Tipp Nr. 4: Auf sichere Bezahlmethoden setzen.

Gerade in Zeiten, in denen im Internet große Werbe- und Rabattaktionen laufen, wittern schwarze Schafe ihre Chance. In Fake-Shops bieten sie attraktivste Schnäppchen an. Dabei treiben die dubiosen Anbieter sowohl in eigenen Online-Shops als auch auf großen, namhaften Plattformen ihr Unwesen.

Die bezahlte Ware kann nur per Vorkasse in Form einer Überweisung bezahlt werden. Und am Ende bekommt der Verbraucher keine Ware, das Geld ist weg und der Anbieter verschwunden.

Der Verbraucher sollte deshalb grundsätzlich eine sichere Bezahlmethode wählen. Ist ein Kauf auf Rechnung nicht möglich, ist die Bezahlung per Lastschrift, Kreditkarte oder Online-Bezahldienst eine gute Alternative.

Hier stehen die Chancen nämlich besser, dass sich der Verbraucher zumindest sein Geld zurückholen kann, falls etwas schiefgehen sollte.

Tipp Nr. 5: Das Widerrufsrecht nutzen.

Kommen dem Verbraucher nach dem Kauf Zweifel oder entdeckt er das Produkt woanders günstiger, kann er die Bestellung bei einigen Händlern kostenfrei stornieren. Ist das nicht möglich, bleibt noch der Widerruf.

Durch das Widerrufsrecht kann der Verbraucher bei den meisten Artikeln innerhalb von 14 Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten. Eine kurze Info an den Online-Händler genügt, Gründe muss der Verbraucher nicht nennen. In aller Regel stellen Online-Händler sogar ein vorgefertigtes Widerrufsformular zur Verfügung, das der Verbraucher nur ausfüllen muss.

Allerdings kann es sein, dass der Verbraucher bei einem Widerruf die Kosten für den Rückversand übernehmen muss. Deshalb sollte er sich vorher schlau machen, welche Regelungen im jeweiligen Online-Shop gelten, wenn der Verbraucher die Ware doch nicht will.

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Generelle Tipps für ein sicheres Online-Shopping

Abgesehen von den Tipps, die speziell für die Online-Schnäppchenjagd gelten, sollte der Verbraucher bei seiner virtuellen Einkaufstour grundsätzlich immer auch noch folgende Punkte beachten:

  • Bevor der Verbraucher auf den Kaufen-Button klickt, sollte er sich das Impressum und die AGB anschauen. Gibt es hier Ungereimtheiten oder fehlen wichtige Infos, beispielsweise zu den Widerrufsrechten und den Datenschutzbestimmungen, sollte er stutzig werden. Denn oft ist das ein Hinweis auf einen unseriösen Anbieter. Im Zweifel sollte der Verbraucher prüfen, was die Suchmaschinen über den jeweiligen Online-Shop sagen.

  • Der Verbraucher sollte darauf achten, dass seine Daten verschlüsselt übertragen werden. Dadurch st sichergestellt, dass Fremde keinen Zugriff auf sensible Daten wie die Anschrift, das Geburtsdatum oder die Bankverbindung bekommen.

  • Um die persönlichen Daten zu schützen, sollte der Verbraucher grundsätzlich nicht in öffentlichen WLan-Netzen auf Shopping-Tour gehen.

  • Sind die Einkäufe beendet, sollte der Verbraucher den Browserverlauf und die Cookies löschen. Dadurch macht er es Online-Händlern und Datendiensten schwerer, umfangreiche Profile über ihn und sein Kaufverhalten zu erstellen.

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