FAQ zur App CovPass, Teil 2

FAQ zur App CovPass, Teil 2

Die Impfkampagne schreitet voran und die Inzidenzen lassen immer mehr Lockerungen zu. Die Pandemie ist zwar noch nicht vorbei und niemand kann mit Gewissheit vorhersagen, wie es in ein paar Monaten aussehen wird. Aber die Normalität kehrt zurück und vieles ist wieder möglich. Das liegt daran, dass inzwischen nicht nur die Wissenschaft Erkenntnisse über das neuartige Virus gewinnen konnte.

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FAQ zur App CovPass, Teil 2

Vielmehr sind inzwischen Maßnahmen und Instrumente vorhanden, die es zu Beginn der Corona-Krise schlichtweg nicht gab. Masken, Tests, Hygienekonzepte und Impfstoffe zählen dazu.

Die EU hat einheitliche Kriterien für einen digitalen Nachweis von Impfungen und Genesungen vereinbart. Dadurch soll es einfacher werden, zum Beispiel zu reisen oder Veranstaltungen zu besuchen. Die App CovPass vom Robert-Koch-Institut (RKI) ist eine Möglichkeit, um den Impfstatus digital nachzuweisen.

Doch rund um die App treten immer wieder Fragen und Unsicherheiten auf. Um für Klarheit zu sorgen, haben wir eine zweiteilige Übersicht erstellt, in der wir die FAQ zur App CovPass beantworten.

Hier ist Teil 2!:

Welche Daten erfasst und speichert CovPass?

Die App speichert laut RKI folgende Informationen über die Impfung und den Geimpften:

  • Vorname, Nachname und Geburtsdatum des Geimpften

  • Krankheit, gegen die die Impfung bestimmt ist; in diesem Fall Covid 19

  • Impfstoff mit Produkt und Hersteller

  • Nummer der Dosis und Anzahl der Gesamtdosen

  • Datum der Impfung

  • Land

  • Aussteller des technischen Zertifikats

  • eindeutige Identifikationsnummer vom Zertifikat, kurz UVCI

Die Stelle, die die Impfung durchführt, erhebt einmalig die Daten des Geimpften und übermittelt sie  zur Signierung an das RKI. Das RKI bestätigt das Ausstellen des Impfzertifikats und löscht die Daten unmittelbar nach dem Signieren wieder.

Die gespeicherten Informationen verbleiben auf dem Smartphone des Geimpften. Sie werden nicht an eine zentrale Datenbank übermittelt und dort gespeichert. Deshalb braucht die App auch keine Internetverbindung, sondern ist offline nutzbar.

Der QR-Code, den die App als Impfnachweis generiert, enthält nur den Vor- und Nachnamen des Geimpften, sein Geburtsdatum und den Impfstatus. Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Geimpfte deshalb zusammen mit dem digitalen Impfnachweis seinen Personalausweis oder ein ähnliches Dokument vorzeigen.

Was ist, wenn der Geimpfte sein Smartphone wechselt oder verliert?

Digitale Nachweise von der Impfung, einer Genesung und negativen Tests sind nur auf dem eigenen Smartphone gespeichert. Nutzt der Geimpfte ein neues oder anderes Gerät, muss er die QR-Codes der Zertifikate frisch scannen.

Gleiches gilt, wenn der Geimpfte CovPass deinstalliert und die App später erneut herunterlädt. Das Deinstallieren führt nämlich dazu, dass auch die Daten und Zertifikate gelöscht werden.

Ebenfalls nicht möglich ist, die gespeicherten Impfnachweise von einem Smartphone auf ein anderes Gerät zu kopieren. Wichtig ist deshalb, dass der Geimpfte die ausgedruckten Impfzertifikate sicher aufbewahrt, damit er sie bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal scannen kann.

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Braucht der Geimpfte CovPass, wenn er die Corona-Warn-App des Bundes nutzt?

Hat der Geimpfte schon die Corona-Warn-App des Bundes auf seinem Smartphone installiert, braucht er CovPass nicht noch zusätzlich. Ab der Version 2.3 können auch in der Corona-Warn-App Impfzertifikate gespeichert werden.

Beide Apps stehen kostenfrei zur Verfügung. Ihre Nutzung ist freiwillig.

Macht CovPass den gelben Papier-Impfpass überflüssig?

CovPass versteht sich letztlich als Ergänzung zum Impfpass. Kann der Geimpfte seinen Impfschutz durch die App nachweisen, kann er das gelbe Impfbuch zu Hause lassen. Gleiches gilt, wenn er das Impfzertifikat als Ausdruck dabei hat.

Trotzdem sollte der Geimpfte den Papier-Impfpass gut aufheben. Denn zum einen sind darin eventuell auch noch andere Impfungen eingetragen. Und zum anderen ist das digitale Impfzertifikat eine Lösung der EU.

In Ländern außerhalb der EU braucht der Geimpfte möglicherweise andere Dokumente. Der klassische Impfpass entspricht dabei den Vorgaben der WHO und wird fast überall auf der Welt akzeptiert.

Ist ein digitaler Impfnachweis besser oder schlechter als ein klassischer Impfpass aus Papier?

Der digitale Impfnachweis bietet den Vorteil, dass er Dritten weniger Informationen bereitstellt als der klassische Impfpass auf Papier. So steht auf der Papiervariante neben dem Namen und dem Geburtsdatum auch die Adresse. Außerdem ist im Impfpass vermerkt, wenn der Geimpfte auch gegen andere Krankheiten geimpft ist.

Im Unterschied dazu zeigt die App CovPass dem Prüfenden nur an, wie der Geimpfte heißt, wann er geboren ist und welchen Impfstatus er hat. Wo er wohnt und wann er womit geimpft wurde, erfährt der Prüfende nicht. Beim auf Papier ausgedruckten Impfzertifikat ist es genauso.

Weil es ebenfalls einen QR-Code enthält, kann der Geimpfte anstelle von Smartphone oder Impfbuch auch nur den Ausdruck vorzeigen.

Ein weiterer Pluspunkt ist, dass ein digitaler Impfnachweis und das dazugehörige Zertifikat deutlich fälschungssicherer sind als der gelbe Impfpass. Ein leeres Impfbuch ist problemlos erhältlich und Aufkleber, Stempel und Unterschriften lassen sich fälschen.

Jemand, der den Ausweis kontrolliert und den entsprechenden Arzt nicht kennt, kann kaum beurteilen, ob die Eintragungen echt sind. Die Bescheinigung für das digitale Impfzertifikat hingegen überprüft und signiert das RKI digital, bevor es ausgestellt wird. Unechte Zertifikate sind dadurch nahezu ausgeschlossen.

Auch was den Datenschutz angeht, kann CovPass punkten. Denn die Daten werden nicht an Dritte übermittelt oder in Clouds abgelegt, sondern sind ausschließlich auf dem eigenen Smartphone gespeichert. Das Risiko, dass schädliche Apps die Daten ausspionieren, besteht theoretisch aber trotzdem.

Wer ist für CovPass verantwortlich?

Der digitale Impfnachweis ist ein Projekt, das das Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegeben hat. An der Entwicklung der App waren die Unternehmen Ubrich, IBM Deutschland, govdigital und Bechtle beteiligt.

Herausgeber der App ist das RKI. Als Herausgeber ist das RKI auch für die Ausgestaltung der Anwendung, die Datensicherheit und den Datenschutz verantwortlich.

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