7 Fragen zu Gesundheits-Apps auf Rezept, Teil 2
Sie messen wichtige Werte, helfen beim Fitnessprogramm, unterstützen bei einer gesunden Ernährung, halten Symptome und Krankheitsverläufe fest, erinnern an die Einnahme von Medikamenten oder weisen auf Arzttermine hin: Unter dem Oberbegriff Gesundheit findet sich im App-Store inzwischen eine ganze Reihe an verschiedensten Anwendungen.
Einige von ihnen sind in erster Linie auf einen gesunden Lifestyle ausgelegt, andere Programme bieten nützliche Service-Funktionen.
Außerdem gibt es medizinische Apps, die bei bestimmten Krankheitsbildern eingesetzt werden können und dabei tatsächlich einem medizinischen Zweck dienen. Seit Oktober 2020 stehen in diesem Bereich auch Gesundheits-Apps zur Verfügung, die offiziell überprüft wurden. Solche Digitalen Gesundheitsanwendungen (kurz DiGA) kann der Arzt per Rezept verordnen und die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir die sieben wichtigsten Fragen zu Gesundheits-Apps auf Rezept. Dabei haben wir in Teil 1 geklärt, was genau Gesundheits-Apps sind, welche digitalen Anwendungen der Arzt verschreiben kann und welches Prüfverfahren die Programme durchlaufen.
Hier ist Teil 2!:
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Inhalt
Wie bekommt der Patient eine Gesundheits-App auf Rezept?
Ärzte und Psychotherapeuten können im Rahmen der medizinischen Behandlung eine App verschreiben, die im DiGA-Verzeichnis gelistet ist. Das Rezept wird zunächst noch ganz klassisch auf Papier ausgestellt. Der Patient reicht das Rezept dann bei seiner gesetzlichen Krankenkasse ein.
Daraufhin bekommt er einen Code, mit dem er die App kostenlos herunterladen und freischalten kann. Ob der behandelnde Arzt eine App verordnet, liegt aber in seinem Ermessen. Eine Verpflichtung für Ärzte, Gesundheits-Apps zu verschreiben, gibt es nicht.
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Gibt es einheitliche Qualitätskriterien, die Gesundheits-Apps erfüllen müssen?
Letztlich stellt sich bei jeder App die Frage, woher die Informationen, die sie verwendet, stammen und ob sie richtig sind. Einheitliche Qualitätskriterien für die Apps selbst und für ihre Inhalte, Funktionen und dem Datenschutz gibt es bisher nicht. Auch verbindliche Vorschriften zu den Angaben, die der Anbieter mit Blick auf den Zweck, die Einsatzgebiete, die Zielgruppen und die Grenzen der Anwendung einer App machen muss, fehlen bislang.
Hinzu kommt, dass ein Großteil der Apps wissenschaftlich nicht auf ihren Nutzen hin untersucht wurde. Dazu ist der Markt zu schnelllebig. Doch die Folge ist, dass es neben sehr guten und hilfreichen Anwendungen eben auch Apps geben kann, die keinen echten Nutzen haben oder durch zum Beispiel falsche Messungen oder Fehldiagnosen im schlimmsten Fall sogar Schaden anrichten können.
Wer eine Gesundheits-Apps zu medizinischen Zwecken nutzen möchte, sollte deshalb mit seinem Arzt darüber sprechen.
Neben dem offiziellen Verzeichnis des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte kann auch die Liste der Bertelsmann-Stiftung dabei helfen, eine passende App zu finden.
Das Portal bewertet Apps aus Bereichen wie Herz-Kreislauf, Knochen und Gelenke, Migräne, Diabetes oder Psyche nach verschiedenen Kriterien. Dazu gehören etwa der medizinische Nutzen, die technische Qualität, die Nutzfreundlichkeit oder der Verbraucherschutz. Allerdings erfolgt die Bewertung, wie auch im DiGA-Verzeichnis, anhand der Selbstauskünfte der Anbieter.
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Wie sieht es mit dem Datenschutz bei Gesundheits-Apps aus?
Was den Datenschutz angeht, sind viele Gesundheits-Apps recht kritisch zu sehen. Immerhin erheben, speichern und verarbeiten die Apps oft sehr sensible Daten. Der Nutzer kann aber nur selten nachvollziehen, wem er seine Daten preisgibt.
Experten raten deshalb, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der App aufmerksam durchzulesen. Dort sollte aufgeführt sein, welche Daten die App abruft und an wen sie diese möglicherweise weiterleitet. Tatsächlich bleibt allein schon der Download einer App nicht ohne Spuren.
Deshalb gab es die Diskussion, ob es überhaupt ein vertretbarer Weg ist, medizinische Anwendungen, die ärztlich verordnet und von den Krankenkassen bezahlt werden, in den offiziellen Stores der Internet-Giganten bereitzustellen.
Auf der anderen Seite spielt der Datenschutz bei den geprüften Gesundheits-Apps, die im DiGA-Verzeichnis gelistet sind, eine große Rolle. Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu eine Rechtsverordnung erlassen.
Demnach dürfen die Apps zum Beispiel keine Werbung enthalten und personenbezogene Daten nicht zu Werbezwecken verwenden. Außerdem müssen die medizinischen Inhalte und gesundheitlichen Informationen dem allgemein anerkannten Fachstandard gerecht werden.
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Welche Kriterien sind bei der Auswahl einer Gesundheits-App wichtig?
Pauschal lässt sich nicht beantworten, mit welchen Gesundheits-Apps ein Nutzer am besten beraten ist. Denn je nach dem, wie und wofür er die App nutzen will, bieten sich ganz unterschiedliche Programme an.
Als Orientierungshilfe kann er für sich aber folgende Punkte klären:
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Welche Funktionen soll die App haben? Und bietet die App auch wirklich alle beworbenen Funktionen oder werden für den vollen Umfang Extrakosten fällig?
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Von wem wurde die App entwickelt? Steht ein wissenschaftliches Institut, ein Mediziner, eine Krankenkasse oder ein Pharmakonzern dahinter?
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Wie finanziert sich die App?
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Sind die Informationen, Anweisungen und Ratschläge verständlich?
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Sind die Daten oder Werte, die die App angibt, plausibel oder weichen sie stark von den Messungen beim Arzt ab?
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Weist die App bei kritischen Werten darauf hin, den Arzt zu konsultieren?
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Welche Zugriffsberechtigungen verlangt die App und welche davon braucht sie wirklich, um richtig zu funktionieren?
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Werden die persönlichen Daten an Dritte weitergegeben und wenn ja, an wen und wozu?
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Werden die Daten nur auf dem eigenen Endgerät oder extern beim Anbieter gespeichert?
Ist sich der Nutzer unsicher, hat er Fragen oder kann er für sich nicht beurteilen, ob ihm die Gesundheits-App wirklich etwas bringt, sollte er sich mit seinem Arzt zusammensetzen. Ein Arzt kann den medizinischen Nutzen einschätzen und im Zuge der Behandlung im Blick behalten, wie hilfreich die App ist.
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Thema: 7 Fragen zu Gesundheits-Apps auf Rezept, Teil 2
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