Kostenfalle: Gemieteten Router gut aufheben!

Kostenfalle: Gemieteten Router gut aufheben!

Der Router ist so etwas wie die Schaltzentrale des heimischen Netzwerks. Er sorgt dafür, dass sich der Computer mit dem Internet verbinden kann und das Telefon funktioniert. Außerdem stellt er das Netzwerk für Geräte bereit, die per WLan aufs Internet zugreifen.

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Router mieten

Oft sind auch noch verschiedene andere Geräte an den Router angeschlossen, etwa der Drucker, eine externe Festplatte, das Faxgerät, eine Spielekonsole und andere Komponenten, die das Smart Home steuern. Wie in einer großen Datenbank laufen über den Router somit im Prinzip alle Daten, die der jeweilige Anschluss empfängt und aussendet.

 

Leihgerät oder eigener Router?

Ohne Router funktioniert der Anschluss nicht. Denn anders als früher, als es noch echte Festnetzanschlüsse gab und etwa das Telefon einfach direkt an der Telefondose angeschlossen war, laufen heutzutage digitale Anschlüsse nur noch über den Router.

Und für den Zugang zum Internet war so ein Gerät ohnehin notwendig. Der Kunde hat allerdings die Wahl. So kann er entweder den Router seines Telekommunikationsanbieters verwenden oder sich sein eigenes Gerät anschaffen.

Seit dem 1. August 2016 gilt das für alle Kunden. Denn an diesem Stichtag ist der Routerzwang wegfallen und die freie Routerwahl wurde eingeführt. Neben DSL-Kunden, die auch davor schon nicht an den Router ihres Anbieters gebunden waren, können seitdem Kabel-Kunden ebenfalls frei entscheiden, welches Gerät an ihrem Anschluss laufen soll.

Jedenfalls bietet jeder Anbieter seinen Kunden bei Vertragsabschluss ein entsprechendes Gerät an. Die Ausgestaltung ist allerdings verschieden. So gibt es Anbieter, die nur einen Router verwenden. Diesen Router bekommt der Nutzer dann während der Vertragslaufzeit kostenfrei als Leihgerät zur Verfügung gestellt. Andere Anbieter haben mehrere Router zur Auswahl im Angebot.

Eine einfache Standard-Variante gibt es als kostenfreies Leihgerät zum Vertrag dazu. Möchte der Kunde einen Router mit mehr Funktionen, wird eine monatliche Miete fällig. Ein großer deutscher Anbieter wiederum arbeitet nur mit Mietgeräten. Hier muss der Kunde also immer einen monatlichen Betrag bezahlen, wenn er den Router nutzt, den ihm der Anbieter während der Vertragslaufzeit leiht.

Ob der Kunde ein Leihgerät nutzt oder nicht, muss er für sich selbst entscheiden. Der Vorteil von einem Leihgerät besteht unter anderem darin, dass der Kunde ein Ersatzgerät bekommt, wenn sein Router kaputt geht. Außerdem muss er nicht auf einen Schlag viel Geld ausgeben, sondern bezahlt lediglich – sofern überhaupt – kleine Monatsbeiträge.

Andererseits kann sich der Kunde im Laden den Router kaufen, den er haben will. Er muss sich nicht mit den Geräten des Anbieters begnügen, sondern hat die freie Auswahl. Und so mancher Nutzer hat seinen bevorzugten Router, der mitunter mit besseren Funktionen ausgestattet ist und zuverlässiger mit Updates versorgt wird als die Leihgeräte der Provider.

 

Kostenfalle: Gemieteten Router gut aufheben!

Doch egal, wie die Entscheidung auch ausfällt: Wenn der Anbieter dem Kunden einen Router ausleiht, muss sichergestellt sein, dass der Kunde das Gerät am Ende der Vertragslaufzeit zurückschicken kann. Ob der Kunde den Router genutzt oder das Paket direkt nach der Ankunft weggelegt und sein eigenes Gerät angeschlossen hat, spielt keine Rolle. Kann der Kunde das Leih- oder Mietgerät nicht zurückgeben, kann es richtig teuer werden. Wie teuer genau, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden.

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Dabei gilt grundsätzlich bei allen Anbietern, dass der Router Eigentum des Anbieters ist und bleibt. Deshalb darf der Kunde den Router auch nach dem Vertragsende nicht einfach entsorgen oder verkaufen. Stattdessen ist er dazu verpflichtet, das bereitgestellte Gerät zurückzugeben. Selbst wenn der Router zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Jahre auf dem Buckel hat. Diese Regelungen stehen üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Frage nach den Kosten, die auf den Kunden zukommen, wenn er den geliehenen Router nicht zurückschicken kann oder will, handhaben die Anbieter unterschiedlich.

Generell gibt es hier aber zwei Vorgehensweisen:

 

  1. Abschreibung über mehrere Jahre

Einige Anbieter schreiben den Wert des Geräts über drei oder fünf Jahre ab. Schickt der Kunde den Router am Ende der Vertragslaufzeit zurück, endet der Mietvertrag und die Sache hat sich erledigt. Erfolgt aber keine Rücksendung, ermittelt der Anbieter den Restwert des Geräts zum jeweiligen Zeitpunkt. Dieser Restwert wird dem Kunden dann in Rechnung gestellt. Beträgt der Kaufwert des Routers beispielsweise 195 Euro und erfolgt die Abschreibung über fünf Jahre, hat das Gerät am Ende eines zweijährigen DSL-Vertrags noch einen Restwert von 60 Prozent. Der Kunde müsste in diesem Fall immerhin noch 117 Euro auf den Tisch legen.

Auch nach Ablauf der Abschreibungsfrist gehört der Router eigentlich dem Anbieter. Schickt der Kunde das Gerät vertragsgemäß zurück, kümmert sich der Anbieter um die Entsorgung. Fragt der Kunde nach, kann er sein Gerät aber meist behalten. Denn der Gerätewert ist ja schon abgeschrieben und mit gebrauchten Altgeräten kann der Anbieter nicht mehr viel anfangen. Möglich ist aber, dass der Kunde in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr für den Vorgang bezahlen muss.

 

  1. Festpreis

Andere Anbieter arbeiten mit pauschalen Beträgen, wenn der Kunde den geliehenen Router am Ende der Vertragslaufzeit nicht zurückgibt. Wie hoch der Festpreis ist, hängt zum einen vom Router und zum anderen vom Anbieter ab. Die Pauschalen sind in den Preislisten der jeweiligen Anbieter aufgeführt. Insgesamt bewegen sich die Kosten aber in einem Rahmen zwischen 80 und 160 Euro – und das unabhängig davon, wie alt das Gerät ist.

 

Fazit

Es kann durchaus praktisch sein, sich den benötigten Router vom Anbieter auszuleihen. Denn wenn technische Probleme auftauchen, hat der Kunde einen direkten Ansprechpartner und bekommt zeitnah ein Ersatzgerät.

Selbst wenn eine monatliche Miete fällig wird, bleibt diese über die Vertragslaufzeit oft unter den Kosten, die der Kunde beim Kauf eines Routers bezahlt. Wichtig ist nur, dass der Kunde das Leihgerät samt Zubehör sorgfältig aufbewahrt.

Denn das Gerät bleibt Eigentum des Anbieters und der Kunde ist zunächst einmal von Vertrags wegen dazu verpflichtet, den Router vollständig wieder zurückzugeben. Kann er das nicht, können happige Kosten auf ihn zukommen.

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