Das digitale Erbe frühzeitig regeln – Infos und Tipps
In der simplen Aussage „Das Internet vergisst nichts“ steckt sehr viel Wahrheit. Und so gut wie jeder, der das Internet nutzt, hinterlässt viele verschiedene digitale Fußabdrücke. Die Online-Identität beinhaltet E-Mail-Adressen, Konten in sozialen Netzwerken, Zugänge zu Onlinediensten, Abos von Apps und etliches mehr. Viele Dinge, die mit dem Ableben zusammenhängen, können und sollten schon zu Lebzeiten durch ein Testament oder entsprechende Verfügungen geregelt werden.
Allerdings wird dabei der digitale Nachlass oft nicht bedacht. Dabei wäre es sinnvoll und wichtig, festzulegen, was nach dem Tod mit der Online-Identität geschehen soll.
Wir geben Infos und Tipps, wie sich das digitale Erbe frühzeitig regeln lässt:
Inhalt
Erben in der Pflicht
Verstirbt der Vertragspartner, gehen die Rechte und Pflichten von Online-Verträgen automatisch auf die Erben über. Sie müssen das digitale Erbe dann abwickeln. Das beinhaltet, laufende Verträge zu kündigen, fällige Zahlungen zu leisten und Nutzerkonten aufzulösen. Allerdings geht das oft nicht, wenn die Erben die Passwörter und andere Zugangsdaten nicht haben.
Verschiedene Sicherheitsmechanismen schützen den Computer und das Smartphone vor einem Datenklau. Kriminelle Methoden von Hackern außen vor gelassen, sind die Endgeräte dank Passwörtern, Malmustern oder biometrischer Daten sicher.
Doch damit die Erben einen Zugang bekommen, brauchen sie eine Legitimation. Und gerade Dinge wie zum Beispiel ein Fingerabdruck sind einzigartig. Folglich wäre oft nur der Verstorbene in der Lage, das Endgerät zu entsperren.
Finanzielle Aspekte vom digitalen Nachlass
Beim digitalen Erbe geht es nicht nur um irgendwelche Nachrichten in sozialen Netzwerken. Wichtiger sind die Dinge, die mit Geld zu tun haben.
Dazu zählen unter anderem:
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Abos von Apps, Streaming-Diensten und anderen kostenpflichtigen Onlinediensten
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Onlinebanking
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Konten bei Online-Bezahldiensten und Bonusprogrammen
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laufende Onlineauktionen und ausstehende Onlineverkäufe
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Verträge über Webseiten, Affiliate-Links und Werbeeinnahmen
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Wallets von Kryptowährungen
Nur wenn sich die Erben in den jeweiligen Account einloggen können, können sie Verträge kündigen, Transaktionen abbrechen, Geldbeträge weiterleiten und Konten löschen.
Haben die Erben keinen Zugang, können sie sich an den Anbieter wenden und versuchen, durch die Vorlage des Erbscheins die Auszahlung von Guthaben oder die Auflösung des Vertrags zu erwirken.
Ob das klappt, hängt aber vom Sitz des Anbieters ab. Unternehmen im deutschsprachigen Raum stellen sich oft weniger quer, während bei ausländischen Anbietern mit deutlich höheren Hürden zu rechnen ist.
Forderungen durchsetzen zu wollen, lohnt sich eigentlich nur, wenn die Erben genau wissen, dass etwa auf einem Onlinekonto eine größere Summe vorhanden ist. Doch selbst Auskunft über die Vermögenswerte zu erhalten, kann schon schwierig werden. Zumal den Erben dazu bekannt sein muss, wo der Verstorbene überhaupt Konten und Verträge hatte.
Ein Verwalter für das digitale Erbe
Daten auf Festplatten, Speicherkarten, USB-Sticks und im Internet zählen im Todesfall zur Erbschaft. Hilfreich ist deshalb, in einer schriftlichen Vollmacht eine Vertrauensperson zu bestimmen, die den digitalen Nachlass verwaltet. So ist von Anfang an klar, wer sich später um die Daten kümmert.
Um Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen vorzubeugen, sollte auch festgelegt werden, was mit Guthaben auf Onlinekonten und Einnahmen passieren soll. Das Schriftstück wird dadurch zu einer Art Testament, das den digitalen Nachlass regelt.
Damit es rechtskräftig ist, muss das Schriftstück aber genau wie ein Testament von Hand verfasst und unterschrieben sein.
Denkbar ist natürlich auch, dass der Nutzer aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, sich um seine Accounts zu kümmern. Auch in diesem Fall ist es hilfreich, wenn es einen Verwalter gibt, der die Aufgabe übernimmt.
Der Nachlassverwalter wird zur Schlüsselfigur. Deshalb sollte er genau wissen, was mit den Daten, Konten und Verträgen des Verstorbenen passieren soll. Gleiches gilt für die Endgeräte.
Werden der Computer, das Smartphone, das Notebook oder die Smartwatch verkauft, müssen die personenbezogenen Daten gelöscht werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass es posthum zu einem Datenmissbrauch kommt.
Nachlassverwaltung vorbereiten
Zugriff auf die Endgeräte sollten nur der Nachlassverwalter oder nahe Angehörige haben. Die Sicherheitsfunktionen auszuschalten, ist eine ziemlich schlechte Idee. Denn Cyberkriminelle haben dadurch leichtes Spiel.
Ist ein Endgerät durch Gesichtserkennung oder den Fingerabdruck geschützt, sollte der Besitzer entweder eine alternative Zugriffsmöglichkeit einrichten oder die biometrischen Daten seiner Vertrauensperson ebenfalls scannen und fürs Entsperren freigeben.
Im E-Mail-Konto laufen alle Fäden zusammen. Der Zugang zum Postfach ist Voraussetzung dafür, Passwörter zurückzusetzen und andere Änderungen vorzunehmen. Die Zugangsdaten zum E-Mail-Postfach sollte der Nachlassverwalter deshalb auf jeden Fall bekommen.
Wer viele Passwörter verwendet, kann sie sich oft nicht alle merken. Denn sichere Passwörter sind kryptische Kombinationen aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen. Eine Liste mit allen Passwörtern anzulegen, macht aber nur dann Sinn, wenn die Liste stets aktuell gehalten wird.
Einfacher ist, auf einen Passwortmanager zurückzugreifen. Hier sind alle aktuellen Passwörter übersichtlich zusammengefasst. Der Nachlassverwalter braucht für den Zugriff auf das digitale Erbe dann nur das Master-Passwort.
Sinnvoll ist, mit der Vertrauensperson alle wichtigen Accounts einmal durchzugehen. Das gilt vor allem für die Konten und Dienste, die kostenpflichtig sind oder Einnahmen generieren.
Privatsphäre beim digitalen Nachlass
Daten, die außer dem Besitzer niemanden etwas angehen oder die keiner sehen soll, sollte er gelegentlich sortieren. Nicht mehr benötigte Inhalte kann er löschen und vertrauliche Bilder, Videos, Nachrichten oder Dateien mit einer geeigneten Software verschlüsseln.
Ein probates Mittel ist auch eine Art Datentresor, den der Besitzer auf einem USB-Sticks anlegen und mit einem sicheren Passwort schützen kann. Sollte ihm etwas zustoßen, nimmt er den Code mit ins Grab.
Onlinekonten bleiben im Todesfall meistens bestehen. Allerdings erkennen viele Anbieter, wenn es über einen längeren Zeitraum hinweg keine Aktivität mehr gibt. Irgendwann wird der Nutzer dann aufgefordert, seine Identität durch die Eingabe des Passworts oder eines Codes, der per E-Mail oder SMS verschickt wird, zu bestätigen.
Erst wenn die Sicherheitsprüfung erfolgreich abgeschlossen ist, ist wieder ein Zugriff möglich. Ansonsten bleibt das Konto zunächst gesperrt und wird früher oder später gelöscht.
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Thema: Das digitale Erbe frühzeitig regeln – Infos und Tipps
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