function generateApplication(){
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const message=document.getElementById('message').value;
const applicationText=`Vertrag über Webdesign und Webentwicklung
zwischen
${company}
Adresse: ${companyAddress}
PLZ Ort: ${companyPostcodeCity}
und
${yourName}
${yourAddress}
${yourPostcodeCity}
E-Mail: ${email}
Telefonnummer: ${phone}
${subject}
${message}
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung eines individuellen Webdesigns und die Webentwicklung für den Auftraggeber ${company}. Das erstellte Design und die entwickelte Website darf vom Auftraggeber für seine geschäftlichen Zwecke genutzt werden.
(2) Der Auftragnehmer (${yourName}) erbringt seine kreativen Leistungen für den Auftraggeber (${company}), um dessen spezifische Anforderungen zu erfüllen.
§ 2 Ausführung der vertraglichen Leistungen
(1) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer seine Vorstellungen, geplanten Funktionalitäten und Zielgruppen hinsichtlich der Gestaltung und Entwicklung der Website mit. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber dabei, die Vorstellungen zu konkretisieren und steht ihm bei der Realisierung beratend zur Seite.
(2) Auf der Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers entwickelt der Auftragnehmer ein oder mehrere Designkonzepte und/oder Entwicklungsvorschläge. Diese werden dem Auftraggeber zur Beurteilung vorgelegt.
(3) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer mit, ob er ein oder mehrere Konzepte zur weiteren Bearbeitung ausgewählt hat oder ob die vorgelegten Konzepte abgelehnt werden, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Konzepte. Der Auftraggeber teilt ferner mit, ob er das Konzept uneingeschränkt übernehmen will oder ob er Änderungen und Anpassungen wünscht.
(4) Lehnt der Auftraggeber die vorgelegten Konzepte ab, so kann er entweder den Vertrag kündigen oder den Auftragnehmer auffordern, ein neues Konzept unter Berücksichtigung der Beanstandungen zu erstellen. Eine erneute Ablehnung des Konzeptes gilt als Kündigung des Vertrages. Im Kündigungsfall kann der Auftragnehmer eine Aufwandspauschale in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Vergütung wegen ersparter Aufwendungen niedriger anzusetzen ist. Eine Nutzung der bis dahin erbrachten Leistungsergebnisse durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
(5) Im Falle der Auswahl eines Konzepts durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber gewünschten Änderungen und Anpassungen ein endgültiges Design bzw. entwickelt die Website entsprechend. Das endgültige Design bzw. die entwickelte Website wird dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt.
(6) Nach Abnahme des finalen Designs bzw. der entwickelten Webseite stellt der Auftragnehmer das Webdesign bzw. die entwickelte Webseite fertig und übergibt sie dem Auftraggeber in einem geeigneten digitalen Format.
§ 3 Abnahme
(1) Der Auftraggeber nimmt das vorgelegte Design bzw. die entwickelte Website ab. Die Abnahme erfolgt durch Gegenzeichnung des Entwurfs oder durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers (§ 126b BGB). Mit der Abnahme wird das Design bzw. die Website als vertragsgemäß und für die weitere Arbeit verbindlich anerkannt.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Entwicklungsleistungen die Abnahme erklärt, es sei denn, der Abnahme stehen wesentliche Mängel entgegen. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Design oder die Website für seine geschäftlichen Zwecke nutzt.
§ 4 Nutzungsrechtseinräumung, Referenz
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das Design und/oder die Website für alle denkbaren Nutzungsarten zu nutzen. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Design und/oder die Website an seine betrieblichen Erfordernisse anzupassen.
(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das von ihm erstellte Design und/oder die Website zu eigenen Referenzzwecken zu verwenden und in Print- und Onlinemedien zu veröffentlichen.
§ 5 Vergütung
(1) Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer für die Erstellung des Designs und/oder der Website eine Pauschalvergütung in Höhe von [Betrag] Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird mit Abnahme des Designs und/oder der Website fällig und ist innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung zu zahlen.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (§ 126b BGB).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ort, Datum, Unterschrift des Auftragnehmers: ______________________________
Ort, Datum, Unterschrift des Auftraggebers: ______________________________
`;
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