5 Punkte, um unseriöse Onlineshops zu entlarven

5 Punkte, um unseriöse Onlineshops zu entlarven 

Markenklamotten, die nicht einmal die Hälfte dessen kosten, was im Geschäft vor Ort verlangt wird. Elektrogeräte, Unterhaltungselektronik und Software zu absoluten Schnäppchenpreisen. Dienstleistungen zu extragünstigen Spartarifen: Wer im Internet auf Shoppingtour geht, wird sicher auf das eine oder andere Sonderangebot treffen.

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Manchmal klingen die Angebote aber fast zu schön, um wahr zu sein. Und tatsächlich entpuppen sich vermeintliche Traumangebote immer wieder als bloßer Betrug. Meist kann die Bezahlung nämlich nur per Vorkasse erfolgen, auf seine Bestellung wartet der Käufer dann aber vergeblich.

Auf den ersten Blick sind unseriöse Onlineshops oft kaum zu erkennen. Sie sind ansprechend gestaltet, wirken professionell und auch der Bestellvorgang weckt kein Misstrauen. Da es im Internet normal ist, per Vorkasse zu bezahlen, lässt dies den Käufer ebenfalls nicht unbedingt skeptisch werden.

Das böse Erwachen kommt deshalb oft erst dann, wenn seit der Bestellung Tage oder Wochen vergangen sind, von der Ware aber jede Spur fehlt. Andererseits gibt es Hinweise, die den Käufer davor schützen können, auf Abzocker hereinzufallen.

Die folgende Übersicht nennt fünf Punkte, um unseriöse Onlineshops zu entlarven:

Punkt 1: die Angaben im Impressum

Onlineshops, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen, müssen ein Impressum haben. Das Impressum ist die sogenannte Anbieterkennzeichnung und muss gemäß Telemediengesetz den Namen und die Anschrift, die E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer und je nach Geschäftsform die Registernummer und die Stelle, die das Register führt, angeben.

Das Impressum selbst muss so platziert sein, dass es ein durchschnittlicher Internet-User problemlos und ohne langes Suchen aufrufen kann. Muss sich der Käufer erst durch unzählige Seiten klicken, bis er endlich irgendwo das Impressum findet, oder fehlt das Impressum komplett, ist Skepsis angesagt. Gleiches gilt, wenn der Nutzer das “Impressum” anklickt, aber auf einer ganz anderen Seite landet.

Für den Betrieb einer Webseite mit Onlineshop ist eine Domain erforderlich. Webseitenadressen, die mit .de enden, verwaltet die Denic eG als zentrale Registrierungsstelle. Domains mit der Endung .com werden von der ICANN verwaltet. Auf den Seiten der Registrierungsstellen kann geprüft werden, wem eine Webseitenadresse zugeordnet ist. Bei dieser Prüfung sollten die Daten auftauchen, die auch im Impressum stehen.

Erscheinen hier jedoch ganz andere Daten, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass etwas nicht stimmt. Dann ist es ratsam, die im Impressum angegebene Adresse zu überprüfen, beispielsweise mittels Telefonbuch. Ob die genannte Telefonnummer echt ist, lässt sich wiederum ganz einfach durch einen Anruf herausfinden.

Punkt 2: die AGB

AGB ist das Kürzel für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Darin sind die Regeln und Konditionen für Vertragsbeziehungen festgelegt. Möchte ein Onlineshop AGB anwenden, muss er sie dem Kunden zur Verfügung stellen. Außerdem müssen die AGB übersichtlich gestaltet und verständlich formuliert sein sowie ausgedruckt oder gespeichert werden können. Wichtig ist, dass sich der Kunde die AGB genau durchliest.

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Ob die AGB die rechtlichen Anforderungen erfüllen, wird der Kunde zwar nicht beurteilen können. Allerdings erkennt er die AGB zunächst einmal an, wenn er die Bestellung aufgibt und damit einen Vertrag abschließt. Sich im Nachhinein auf unwirksame Klauseln oder nachteilige Regelungen zu berufen, ist recht schwierig und ohne juristische Hilfe oft nicht möglich.

Bei Dienstleistungen und in sozialen Netzwerken verwenden die Anbieter anstelle der AGB mitunter die sogenannten Nutzungsbedingungen. Dahinter verbirgt sich letztlich das gleiche, nur haben die Bedingungen einen anderen Namen.

Punkt 3: die Datenschutzerklärung

Grundsätzlich sollte der Käufer nur dann sensible Daten preisgeben, wenn diese Daten für den Bestellvorgang unbedingt erforderlich sind und wenn die Datenübermittlung verschlüsselt über eine sichere Verbindung erfolgt. Eine sichere Verbindung ist daran zu erkennen, dass die Adresszeile im Browser mit einem https beginnt, ein Schlosssymbol aufweist oder grün hinterlegt ist.

Möchte der Händler Daten haben, die nichts mit der Bestellung zu tun haben und für die Bestellabwicklung auch nicht benötigt werden, sollte der Käufer skeptisch werden. Ratsam ist zudem ein Blick auf die Datenschutzerklärung. Darin sollte angegeben sein, welche Daten gespeichert werden, wo die Server stehen und was mit den Daten passiert.

Der Kunde sollte die Möglichkeit haben, der Datennutzung zu Werbezwecken und einer Weitergabe der Daten an Dritte zu widersprechen. Ist dies nicht möglich, kann es gut sein, dass der Anbieter in erster Linie Daten sammeln möchte.

Punkt 4: die Bezahlmethoden

In einem Onlineshop muss es mindestens eine Bezahlmethode geben, die keine Zusatzkosten verursacht. Der Händler kann noch weitere Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung stellen und darf dafür dann auch Gebühren verlangen. Ist der Käufer unsicher und wird nur Vorkasse per Überweisung angeboten, sollte er den Kauf lieber sein lassen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um ein ausländisches Konto handelt. Deutlich sicherer ist eine Bezahlung per Lastschrifteinzug, per Kreditkarte oder mittels Online-Bezahlsystem. Hier kann sich der Käufer sein Geld nämlich schlimmstenfalls zurückholen.

Punkt 5: die Bewertungen anderer

Hilfreiche Hinweise auf die Seriosität eines Onlineshops können auch die Bewertungen und Erfahrungsberichte anderer Nutzer liefern. Dazu kann der Käufer den Namen des Onlineshops oder des Betreibers, der im Impressum steht, als Suchbegriff in eine Suchmaschine eintragen. Gab es bereits Probleme mit dem jeweiligen Onlineshop, wird der Käufer entsprechende Einträge und Warnungen finden.

Etwas schwieriger wird die ganze Angelegenheit, wenn der Onlineshop vom Ausland aus betrieben wird. Innerhalb der EU gibt es zwar einheitliche Regelungen, die deutschen Gesetze finden dann aber unter Umständen keine Anwendung. Generell muss im Einzelfall entschieden werden, welchem nationalen Recht der Vertrag überhaupt unterliegt. Bestehen Zweifel, sollte der Kunde von Einkäufen in ausländischen Onlineshops deshalb besser absehen.

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Gerd Tauber - Programmierer, Samuel Wilders IT- Experte und Markus Berthold Inhaber einer Medienagentur, Ferya Gülcan Inhaberin Onlinemedien-Agentur, Christian Gülcan Inhaber Artdefects Media Verlag, schreiben hier Wissenswertes zum Thema IT, Internet, Hardware, Programmierung, Social-Media, Software und IT-Jobs.

Ein Gedanke zu „5 Punkte, um unseriöse Onlineshops zu entlarven“

  1. Als 6. Punkt wären Rechtschreibfehler noch wichtig. Wenn in einer Beschreibung besonders viele Fehler sind, dann sollte man da auch die Finger von lassen.

    LG Tim

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