Soziale Netzwerke – Profile Verstorbener löschen

Soziale Netzwerke: Wie Angehörige Profile Verstorbener löschen können

Das Internet ist heutzutage fast schon selbstverständlich und wer mit anderen in Kontakt bleiben oder über Neuigkeiten berichten möchte, greift längst nicht mehr zu Stift und Papier oder dem Telefon. Stattdessen läuft ein großer Teil der Kommunikation über soziale Netzwerke.

Anzeige

Diese sind riesige Datenbanken, die verschiedene Informationen von und über ihre Nutzer speichern.

Aber was ist, wenn ein Nutzer stirbt?

Die Daten werden schließlich nicht automatisch gelöscht und auch das Profil bleibt dem Internet vorerst erhalten.

Für die Angehörigen stellen sich im Trauerfall deshalb meist zwei große Fragen:

1.       Wie und in welchem Umgang können sie auf einen Account zugreifen, vor allem wenn sie die Zugangsdaten und das Passwort nicht kennen?

2.       Welche  Daten dürfen soziale Netzwerke überhaupt über den Tod eines Nutzers hinaus speichern?

Das Gesetz besagt, dass die Erben in bestehenden Vertragsverhältnissen an die Stelle des Verstorbenen treten. Da dies auch für Nutzungsverträge mit Onlineportalen gilt, haben die Erben folglich auch das Recht, die Vertragsbeziehung zu beenden.

Sie können von den sozialen Netzwerken also verlangen, dass Profile und Nutzerkonten gelöscht werden. In der Praxis ist dies jedoch oft gar nicht so einfach. Wie Angehörige Profile Verstorbener löschen können, wird von den verschiedenen sozialen Netzwerken nämlich unterschiedlich gehandhabt.

Facebook

Facebook gibt grundsätzlich keine Zugangsdaten an Dritte weiter, auch nicht an Angehörige eines Verstorbenen. Begründet wird dies mit dem Schutz der Privatsphäre, der für Facebook auch über den Tod hinaus erhalten bleibt. Mit dem gleichen Argument lehnen übrigens auch der Kurznachrichtendienst Twitter und XING die Herausgabe von Login-Daten ab.

Facebook offeriert für den Trauerfall jedoch trotzdem zwei verschiedene Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit besteht darin, dem sozialen Netzwerk den Tod eines Nutzers zu melden. Dafür können Angehörige oder auch Freunde einen Nachweis wie beispielsweise die Todesanzeige aus der Zeitung einreichen.

Facebook kennzeichnet das Profil daraufhin mit dem Zusatz „Gedenkseite“. Dies hat zur Folge, dass nur noch diejenigen, die bestätigte Freunde des Nutzers sind, die Seite über die Suche finden, darauf zugreifen und dort Nachrichten hinterlassen können. Die zweite Möglichkeit ist die vollständige Löschung des Profils.

Dies können jedoch nur direkte Familienmitglieder veranlassen. Zudem reicht ein einfache Todesmeldung nicht aus. Stattdessen muss ein weiterer Nachweis wie beispielsweise die Sterbeurkunde vorgelegt werden. Die genauen Abläufe sind auf der Hilfeseite des Netzwerks erläutert.

Google+

Im Unterschied zu Facebook, Twitter und XING ist Google+ prinzipiell bereit, Angehörigen die Zugangsdaten des verstorbenen Nutzers zu nennen. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein vergleichsweise aufwändiger Antrag. Aufwändig deshalb, weil die Angehörigen eine Sterbeurkunde vorlegen müssen, die erst von einem vereidigten Übersetzer ins Englische übersetzt und anschließend beglaubigt werden muss.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  7 Fragen zu Gesundheits-Apps auf Rezept, Teil 1

Der Antrag muss an den US-amerikanischen Firmensitz geschickt werden, denn nur dort werden Anträge auf die Freigabe von Zugangsdaten bearbeitet. Leistet ein Nutzer Vorarbeit, geht es aber auch deutlich einfacher. So gibt es bei Google+ einen sogenannten Kontoinaktivität-Manager. Mithilfe dieses Tools können Nutzer Einstellungen für den Fall festlegen, dass sie sich längere Zeit nicht einloggen. Google+ schickt dann eine E-Mail oder eine SMS an den Nutzer.

Reagiert der Nutzer auf diese Erinnerungsnachricht nicht, wird je nach Einstellung entweder sein Konto gelöscht oder die Daten werden an eine Person seines Vertrauens weitergeleitet.

Die deutschen VZ

Bei den deutschen VZ-Netzwerken wie meinVZ oder studiVZ ist laut Pressestelle ein ähnlicher Ablauf vorgesehen wie bei Facebook. Auch hier wird das Profil eines Nutzers entweder in eine Gedenkseite umgewandelt oder der Account wird komplett gelöscht.

Voraussetzung für beide Varianten ist aber, dass die Sterbeurkunde des Nutzers als Nachweis vorgelegt wird. Eher still und leise hingegen hat sich übrigens im April 2013 das Netzwerk SchülerVZ verabschiedet.

Dabei sollen die Daten der Nutzer, zu denen neben persönlichen Daten und anderen gespeicherten Informationen auch sämtliche Bilder, Nachrichten, Pinnwandeinträge und Links gehören, Angaben des Netzwerks zufolge vollständig und unwiederbringlich aus dem Netz genommen worden sein.

XING

Das größte deutsche Netzwerk für berufliche Kontakte gibt die Login-Daten eines Nutzers grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Trotzdem gestaltet sich das Löschen eines Profils für die Angehörigen vergleichsweise einfach. So reicht es zunächst aus, wenn ein Kontakt des Verstorbenen dessen Tod meldet.

Dabei genügt eine kurze Nachricht, ein Nachweis wie eine Todesanzeige oder die Sterbeurkunde muss nicht eingereicht werden. XING stellt den Account daraufhin in ein unsichtbares Profil um.

Den Angehörigen erspart diese Vorgehensweise natürlich jede Menge Arbeit und Aufwand, allerdings steigt dadurch auch die Gefahr von Falschmeldungen und üblen Scherzen. Deshalb wartet XING nach der Umstellung drei Monate lang ab. Meldet sich der Nutzer in dieser Zeit nicht, wird das unsichtbare Profil danach dann endgültig gelöscht.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Soziale Netzwerke – Profile Verstorbener löschen

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


it datenbanken99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Gerd Tauber - Programmierer, Samuel Wilders IT- Experte und Markus Berthold Inhaber einer Medienagentur, Ferya Gülcan Inhaberin Onlinemedien-Agentur, Christian Gülcan Inhaber Artdefects Media Verlag, schreiben hier Wissenswertes zum Thema IT, Internet, Hardware, Programmierung, Social-Media, Software und IT-Jobs.

Kommentar verfassen