HIS Hinweis und Informationssystem – Selbstauskunft anfordern

HIS (Hinweis- und Informationssystem) – warum es Sinn macht, hier eine Selbstauskunft anzufordern

Die SCHUFA ist den meisten ein Begriff. Vermutlich jeder dürfte wissen, dass die Schufa in einer riesigen Datenbank Informationen über Verbraucher, die Aufnahme und Abwicklung von Geschäftsbeziehungen, vertragswidriges Verhalten und Vollstreckungsmaßnahmen sammelt.

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Zudem hat sicher jeder schon Verträge unterschrieben, die die Schufa-Klausel enthalten. Viele wissen auch, dass es neben der SCHUFA noch andere Auskunfteien gibt. Dass aber auch die Versicherungsunternehmen eine eigene Datensammlung betreiben, dürfte den wenigsten bekannt sein.

Diese Datenbank heißt HIS, was für Hinweis- und Informationssystem steht. Manchmal wird auch von Uniwagnis gesprochen, wobei dies der Name des Vorgängers ist, im Volksmund heißt die Datenbank zudem Schwarze Liste der Versicherer.

Was sich hinter HIS verbirgt

HIS ist vom Grundprinzip her mit der Schufa und ähnlichen Auskunfteien vergleichbar. Auftraggeber vom HIS ist der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV. Die Datenbank wird von der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH, kurz IIRFP, mit Sitz in Baden-Baden geführt und verwaltet.

In der Datenbank werden die Angaben erfasst und gespeichert, die die Versicherungsunternehmen, die an dem System angeschlossen sind, melden. Meist geht es bei den Meldungen um eine untypisch hohe Anzahl an Versicherungsschäden oder um Auffälligkeiten in einem Schadensfall.

Die Daten bleiben im Normalfall fünf Jahre lang in der Datenbank stehen. Geht innerhalb der fünfjährigen Speicherfrist eine weitere Meldung ein, werden die Daten jedoch nicht wie regulär vorgesehen gelöscht, sondern bleiben länger in der Datei gespeichert. Die maximale Speicherdauer der Daten liegt bei zehn Jahren.

Welche Daten im HIS gespeichert werden

Das wesentliche Ziel vom HIS liegt darin, Doppelversicherungen einerseits und Versicherungsbetrug andererseits vorzubeugen. Solange die Anforderungen des Datenschutzes eingehalten werden, sind Einträge in die HIS-Datei aus rechtlicher Sicht zulässig und nicht zu beanstanden.

Welche Kriterien für einen Eintrag in die Datenbank gelten, hängt von der Sparte ab. So wird bei Lebensversicherungen beispielsweise nur das Geburtsdatum erfasst, während bei einer Kfz-Versicherung Name, Anschrift und Kfz-Kennzeichen oder Fahrzeugidentifizierungsnummer zu den Pflichtangaben gehören.

Grundsätzlich erfasst HIS Daten zu Versicherungsfällen aus den Sparten

  • Kfz-Versicherung,
  • Unfallversicherung,
  • Rechtsschutzversicherung,
  • Sachversicherung,
  • Lebensversicherung, hier mit Blick auf Sonderwagnisse, Berufsunfähigkeit und Pflegerente,
  • Transportversicherung mit Reiserücktritt- und Reisegepäckversicherungen und

Haftpflichtversicherung.

Kommt es nun zu einem Versicherungsfall, arbeitet das Versicherungsunternehmen eine Checkliste ab. In dieser Checkliste sind verschiedene, vordefinierte Sachverhalte aufgelistet. Jeder Sachverhalt wird dann mit unterschiedlich vielen Punkten bewertet. Welche Kriterien genau zugrunde gelegt werden und wie sie im Hinblick auf die Punktevergabe gewichtet sind, wird geheim gehalten. Dadurch soll verhindert werden, dass das Wissen über die Beurteilung von Versicherungsfällen für einen Versicherungsbetrug missbraucht werden kann. Ergibt die Bewertung des Versicherungsunternehmens eine Punktzahl von mehr als 60 Punkten, kann ein entsprechender Eintrag im HIS vorgenommen werden. Eine Ausnahme bilden die Lebens- und die Rechtschutzversicherung, hier erfolgt die Bewertung anders.

Wann ein Versicherungsunternehmen die HIS-Datei abfragt

Versicherungsunternehmen fragen das HIS hauptsächlich dann ab, wenn es um die Regulierung eines Versicherungsfalles geht. Eine Abfragepflicht besteht jedoch nicht, der jeweilige Sachbearbeiter entscheidet also selbst darüber, ob er die HIS-Datei einsieht oder ob nicht. Dabei handhaben die Versicherungsunternehmen das Abfrageverfahren unterschiedlich. Es gibt Versicherungen, bei denen bei grundsätzlich jedem Versicherungsfall eine Überprüfung des HIS erfolgt.

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Bei anderen Versicherungen erfolgt nur dann eine Abfrage, wenn dem Sachbearbeiter etwas verdächtig vorkommt. So kann eine Versicherung misstrauisch werden, wenn erst der teure Computer des Nachbarn, den der Versicherungsnehmer versehentlich beschädigt hat, über die Privathaftpflichtversicherung erstattet werden soll und nur wenige Wochen später auch der Fernseher eines Kumpels und der Couchtisch der Freundin.

Auf der anderen Seite gibt es Versicherungen, bei denen mehrere Schadensfälle pro Jahr keine Seltenheit sind. Beispiele hierfür sind die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung. Hat etwa ein Sturm den Balkon verwüstet und ein weiteres Unwetter Hagelschäden verursacht, wird dies einer Versicherung nicht unbedingt verdächtig vorkommen.

Ein anderer Grund für eine Abfrage kann sein, dass ein Versicherungsunternehmen den Antrag auf einen Versicherungsvertrag prüfen möchte. Solche Abfragen sind vor allem in den Sparten der Lebens- und der Rechtschutzversicherungen typisch.

Wichtig zu wissen ist, dass ein Versicherungsunternehmen grundsätzlich nur Einträge abrufen kann, die in derselben Versicherungssparte erfasst sind. Ein Kfz-Versicherer beispielsweise hat also keinen Zugriff auf Daten aus Lebens- oder Unfallversicherungen. Er kann lediglich in Erfahrung bringen, ob der Versicherungsnehmer bereits bei einer anderen Kfz-Versicherung auffällig geworden ist. Zudem werden die Daten codiert gespeichert. Liegt ein Negativ-Hinweis vor, muss sich das abfragende Versicherungsunternehmen also bei dem Versicherer, der den Eintrag gemeldet hat, weitere Informationen einholen.

Warum es Sinn macht, eine Selbstauskunft anzufordern

Viele Versicherungsnehmer wissen nicht, dass es das HIS überhaupt gibt. Noch weniger dürften wissen, dass sie eingewilligt haben, dass ihre Daten im HIS gespeichert werden. In praktisch jedem Versicherungsvertrag gibt es eine Klausel, durch die der Versicherungsnehmer zustimmt, dass die Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datenbanken geführt werden dürfen.

Der Versicherungsnehmer könnte diese Klausel streichen, bevor er den Vertrag unterschreibt, denn er muss nicht zustimmen. Allerdings ist fraglich, ob der Versicherungsvertrag dann zustande kommt.

Jedenfalls kann es nicht schaden, wenn ein Versicherungsnehmer weiß, ob und welche Daten über ihn im HIS gespeichert sind. Wie bei jeder großen Datenbank können sich auch ins HIS Fehler einschleichen. Ähnlich wie falsche Einträge in der SCHUFA können sich auch fehlerhafte Meldungen im HIS nachteilig auswirken.

So ist denkbar, dass der Versicherungsnehmer höhere Versicherungsbeiträge bezahlen muss, weil die Versicherung Risikoaufschläge berechnet, oder dass der Vertragsabschluss sogar gänzlich verweigert wird. Deshalb macht es durchaus Sinn, eine Selbstauskunft anzufordern. Diese ist einmal pro Jahr kostenlos, das ist gesetzlich so geregelt.

Die Auskunft muss schriftlich bei der IIRFP beantragt werden, das Antragsformular ist auf der Homepage des Unternehmens (https://www.informa-irfp.de/selbstauskunft-und-datenschutz/selbstauskunft/) hinterlegt. Entdeckt der Versicherungsnehmer fehlerhafte Einträge, kann er selbst eine Korrektur oder Löschung beantragen. Er kann sich aber auch an das Versicherungsunternehmen wenden, das den entsprechenden Eintrag veranlasst hat.

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